Frage an Hans-Christian Ströbele von Christel K. bezüglich Gesundheit
Was soll ich tun????
Sehr geehrter Herr Hans-Christian Ströbele
Ich habe einen Anapen Autoinjektor von der Fa.Dr.Beckmann Pharma . Dieser ist nicht funktionstüchtig und es wurde ein Rückruf erlassen. Ich erfuhr davon am 25.06.2012 telefonisch von meiner Ärztin.Wie ich dann aus diversen Internetberichten und Zeitungen erfuhr soll ich umgehend eine alternative Spritze nehmen.Ich ging zu meiner Apotheke und bat um Rücknahme der defekten Spritze und wollte dafür eine FASTJEKT. Doch die Apotheke nahm sie nicht an und riet mir mich mit meiner Krankenkasse zu einigen,da diese zuständig sei. Daraufhin ging ich zur Krankenkasse,die wiederum verwies mich zur Apotheke. Da ich die Spritze dringend brauche und ich schon Panik bekam verschrieb mir meine Ärztin die alternative Spritze ( Fastjekt) ,die auch noch teurer ist.
Somit entanden mir Unkosten:
10 Euro Praxisgeühr
9,65 Euro Rezeptgebühr für die neue Spritze
Fahrtkosten,Telefonkosten und der Stress von Tagen in Unruhe.
Muss jetzt der Bürger für Fehlproduktionen aufkommen ?????!!!!!!!
Mit freundlichen Grüßen
Christel Kleemann
Sehr geehrte Frau Kleemann.
Sie sollten sich schriftlich an die Herstellerfirma und die Apotheke wenden, in der Sie die Spritze gekauft haben, und Ersatz des Ihnen entstanden Schadens unter Vorlage von Kopien der entstandenen Kosten verlangen. Notfalls können Sie den Schadensersatz gerichtlich geltend machen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele