Frage an Hans-Christian Ströbele von Robert H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Gibt es einen Anwaltszwang beim Gericht ? Wenn ja, wo ist das im GG verankert
Gibt es eine Bayerische Verfassung wie in Baden -Württemberg Art..78
Sehr geehrter Herr Habeck.
Für die meisten Gerichte - Verwaltungsgerichte, Strafgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Verfassungsgericht - gibt es in Deutschland keinen Anwaltszwang. Vor den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgerichten müssen die Parteien durch Bevollmächtigte vertreten sein.
Für Gerichtsverfahren in Zivilsachen bei Landgerichten und Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof gibt es den sog. Anwaltszwang. Das steht nicht im Grundgesetz, sondern in der Zivilprozeßordnung. In erster Instanz vor den Amtsgerichten besteht der Anwaltszwang nicht.
Ja es gibt auch eine Verfassung des Freistaates Bayern.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele