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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Eckehart F. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Eckehart F. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Ströbele,

aus gesundheitlichen Gründen (erwerbsunfähig) lebe ich schon viele Jahre von Sozialhilfe. Mich bewegt die Frage, warum AlG II Empfänger bis zu 160,00 Euro dazu verdienen können und ich nicht. Ich möchte gelegentlich leichte, geringfügige Arbeiten übernehmen, mir wird aber jeder verdiente Euro von der Sozialhilfe abgezogen. Was können wir tun, damit Sozialhilfeempfänger gleichgestellt werden wie AlG II Empfänger?

Herzliche Grüße aus dem Bötzowviertel

Eckehart Fischer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Fischer.

Sie haben insofern Recht: Für erwerbstätige Hartz IV Empfänger gibt es einen pauschalen Grundfreibetrag von 100 Euro (nicht 160 Euro), der beim anrechenbaren Einkommen nicht berücksichtigt wird.(§ 11b Abs. 2 SGB II). Der Hartz IV Empfänger darf diesen Betrag also einfach gesagt behalten.
Ansonsten darf er von seinem zum Hartz IV zuverdienten Geld nur 20% behalten. (bei einem Minijob von 400 Euro sind das dann nach Abzug des vorgenannten Freibetrages insgesamt 160 Euro.
Im Unterschied zu Erwerbsunfähigen geht man bei Hartz IV Empfängern davon aus, dass sie dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen - so erklärt sich auch die Möglichkeit des pauschalen Freibetrages von 100 Euro.
Dieser pauschale Freibetrag von 100 Euro ist gedacht für erwerbsbedingte Kosten, denn wenn der Hartz IV Empfänger arbeitet, hat er meistens ja auch damit verbundene Kosten , z.B. Kauf einer Arbeitshose, Werkzeug etc.
Da es sich bei Hartz IV um ein Massengeschäft handelt & damit nicht alle erwerbsbedingten Kosten jeweils einzeln geprüft werden müssen von der Agentur, wird der Betrag pauschal gewährt.
Bei Erwerbsunfähigen die eine Grundsicherung erhalten, wird nicht davon ausgegangen, dass sie dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen bzw. in diesen zurückkehren, daher gilt der pauschale Freibetrag nicht.
Allerdings bestehen wohl auch bei der Grundsicherung Abzugsmöglichkeiten. Dazu sollte sich Sie bei der bearbeitenden Stelle näher kundig machen.
Ich kenne mich nicht ausreichend aus, weil die Einzelheiten der Zuverdienstmöglichkeiten nicht zu den Themen gehören, mit denen ich im Bundestag besonders befaßt bin.
Im Übrigen unterstütze ich Überlegungen für ein bedingungsloses Grundeinkommen, deren Realisierung aber leider derzeit noch nicht nahe liegen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele