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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Barbara U. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Barbara U. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Stroebele
Das beantwortet meine Frage nicht; denn aus dem Interview hatte ich entnommen, dass sich der zeichner zur Wehr setzen will.
Für mich ist die Frage relevanter, auf Grund welcher Gesetze das Verwaltungsgericht Düsseldorf zulassen darf, dass die Karrikaturen des Zeichners vor der Moschee gezeigt werden dürfen und ein Preis ausgelobt werden kann, der den Namen des dänischen Zeichners trägt, obwohl die Zustimmung des Namensträgers fehlt.
Wie kann es sein, dass ein Verwaltungsgericht etwas genehmigt, was zivilrechtlich nicht haltbar ist?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Uduwerella.

Das Verwaltungsgericht ist das falsch Gericht, um die Rechte des Zeichners der Karikaturen erfolgreich gerichtlich durchzusetzen. Zuständig sind dafür die Zivilgerichte. Dort könnte der Urheber seine Rechte auf Unterlassung oder gegebenenfalls auf Schadensersatz geltend machen.

Ich weiß nicht, was Gegenstand des von Ihnen angesprochenen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht ist oder war.
Das Verwaltungsgericht ist zuständig für Rechtstreitigkeiten mit dem Staat und der öffentliche Verwaltung.
Ich vermute es ging um ein Verbot der Verwaltung, eine Demonstration vor der Moschee durchzuführen oder um Auflagen, die Karikaturen auf einer solchen Demonstration oder anderen Veranstaltung öffentlich zu zeigen. Das Gericht hätte dann zu entscheiden gehabt, ob das Verbot dieser Demonstration mit den Grundrechten der Demonstranten auf Meinungskundgabe- und Versammlungsfreiheit zu vereinbaren ist. Vermutlich hat das Gericht dies dann verneint und die Demonstration sowie das Zeigen der Zeichnungen erlaubt. Die Rechte des Zeichners, sich gegen die unerlaubte Nutzung seiner Zeichnungen und seines Namens zu wehren, bleiben davon unberührt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele