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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gisela W. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Gisela W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei allen Grundsicherungen bedrücken immer mehr Menschen. Obwohl dies grundrechtswidrig ist, weil damit das Grundrecht auf eine Existenz- und Teilhabesicherung verletzt wird.

Wie werden Sie am 26.4.12 stimmen, wenn im Bundestag über den Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/5174, Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen) abschließend abgestimmt wird?

Auf www.sanktionen-weg.de finde ich:
... "Ersatzlose Streichung des Sanktionsparagrafen 31 SGB II!(...) Petitionsanliegen von Herrn Andreas Niehaus zur Einreichung beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages." ...

Begründung:

1. Die Sanktionen nach § 31 SGB II zwingen Erwerbslose angesichts der jahrelang anhaltenden Sättigung des Arbeitsmarktes in Deutschland dazu, Erwerbsarbeit bzw. sogenannte Arbeitsgelegenheiten zu schlechtesten Konditionen aufzunehmen. Damit werden letztlich auch die Erwerbstätigen unter Druck gesetzt, immer schlechtere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Außerdem werden mit den Sanktionsmöglichkeiten der Willkür in den Job-Centern und ARGEn Tür und Tor geöffnet, was zu sehr vielen rechtswidrigen Entscheidungen führt.

2. Die Sanktionen nach § 31 SGB II widersprechen dem völkerrechtlichen Verbot von Zwangsarbeit (Mensch(en)rechte, Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation).

3. Die Sanktionen nach § 31 SGB II widersprechen dem Recht auf ein würdevolles Leben (Grundgesetz) und dem grundrechtlich garantierten Anspruch eines jeden Menschen auf Existenzsicherung und Teilhabe an der Gesellschaft. Durch Sanktionen werden die monetären Leistungen unter das Niveau des ohnehin viel zu niedrigen Existenzminimums von Hartz IV gesenkt bzw. den Anspruchsberechtigten ganz vorenthalten."

Würden Sie dieses o.a. Petitionsvorhaben "Sanktionen weg" unterstützen oder eher nicht?

MfG
Gisela Walk
(Ehem. Mitgl. Bürgerschaft der FHH für die GAL)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Walk.

Gestern habe ich in der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Grünen "Rechte der Arbeitssuchenden stärken - Sanktionen aussetzen" und dem der Linken "Sanktionen und Leitungseinschränkungen abschaffen" im Plenum des Bundestag mit JA gestimmt.
Der Antrag der Grünen (17/3207) enthält die Forderung: "ein Sanktionsmoratorium zu erlassen bis die Rechte der Arbeitssuchenden gestärkt worden sind. Darüber hinaus müssen die jetzt geltenden Sanktionsregelungen geändert und dürfen nicht verschärft werden. Der Grundbedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, darf in Zukunft nicht mehr durch Sanktionen angetastet werden..."
Im Antrag der Linken steht die Forderung "In der Grundsicherung werden sämtliche Sanktionen und Leitungseinschränkungen abgeschafft". Keinerlei Versagen der Leistungsberechtigung bzw. Leistung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums sei gerechtfertigt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele