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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Christiane Z. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Christiane Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Heribert Prantl, Leitender Redakteur der Süddeutschen Zeitung, kommentierte am 25. März 2012 in der Süddeutschen Zeitung Pläne, die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu erschweren.
Beleg:
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-ein-gericht-hebt-ab-1.1317519

Da mich das als wache Bürgerin beunruhigt, meine Frage:

Welche Initiativen gibt’s exakt im Politischen Berlin, via Bundestag die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu erschweren?

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Zimmermann.

Herrn Prantl und seine Kommentare schätze ich sehr. Aber seine Kritik an den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts wegen deren Überlegungen, die Flut der Verfassungsbeschwerden einzudämmen, teile ich so nicht.
Ich kann verstehen, daß im Gericht solche Gedanken erwogen werden. Dies ist offensichtlich der Fall. Konkrete Gesetzesvorlagen kenne ich aber noch nicht. Es geht wohl auch um eine sog. Mutwillegebühr. Aber völlig unklar ist, ob überhaupt ein konkreter Vorschlag kommt und wie er denn aussehen könnte.
Die Anzahl der Verfassungsbeschwerden nimmt ständig zu. Inzwischen sind es schon über 6500 im Jahr darunter nicht wenige, die sehr lang sind, und welche, die handschriftlich geschrieben und nicht ohne Probleme zu lesen sind. Vor allem gibt es Beschwerdeführer, die schon Hunderte von Verfassungsbeschwerden eingereicht haben und Anwaltskanzleien, von denen zahlreiche lange Beschwerden kommen, die als unzulässig beurteilt werden.
Es besteht die Gefahr, daß die Beschwerden sich anstauen - beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof sollen es schon weit über Hundertausend sein - und die Bearbeitungsdauer immer länger wird - viele Jahre dauert - oder daß immer mehr von Mitarbeitern entschieden wird. Denn irgendwo liegt die Grenze der Kapazität der Richter.

Ich sehe also das Problem.
Aber auch ich bleibe skeptisch, ob eine Lösung gefunden werden kann, durch die das Recht von jedermann und jeder Frau, sich direkt an das höchste Gericht wenden zu können, nicht angetastet wird. Wenn konkrete Vorschläge vorliegen, werden wir uns diese genau ansehen und im Zweifel nicht akzeptieren.
Eine öffentliche Diskussion darüber ist wichtig. Herr Prantl hat einen Anstoß dazu gegeben und einen wichtigen Beitrag.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele