Frage an Hans-Christian Ströbele von Christian M. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag,
nachdem gestern bekannt wurde, dass ein U-boot an Israel verkauft wird und dies auch noch zum Teil vom Staat mitfinanziert wird, würde mich ihre Haltung zu der Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie interessieren.
Als Laie, unter Berücksichtigung der Entwiklung der Beziehungen zwischen Israel und dem Iran, komme ich zu der Beurteilung, dass Herr Rösler gegen Grundgesetz, Völkerrecht und Bundesgesetz entschieden hat.
GG Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Charta der Vereinten Nationen Artikel 1
1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
GG Artikel 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
KrWaffKontrG § 6
(3) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn
1. die Gefahr besteht, daß die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden
Sehr geehrter Herr Mühlenhoff.
Waffenlieferungen aus Deutschland an Israel werden damit gerechtfertigt, daß die Sicherheit des Landes und der Bevölkerung garantiert werden sollen und daß diese sich gegen Angriffe wirksam verteidigen können muß. Deutschland sieht sich besonders verpflichtet, dies zu unterstützen.
Militärische Bedrohungen werden immer wieder ausgesprochen.
Die deutsche Lieferung und teilweise Bezahlung von U-Boote, die mit Raketen und Atomwaffen bestückt werden können, halte ich gerade in der derzeitigen Spannungs- und Bedrohungslage nicht für richtig und mit den geltenden Rüstungsexportrichtlinien nicht für vereinbar.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele