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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Lukas G. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Lukas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

vorweg möchte ich meinen großen Respekt für Ihre engagierte politische Arbeit ausdrücken, die ich mit großem Interesse verfolge.

Wie Sie als Mitglied des Parl. Kontrollgremiums (PKGr) wissen, wurden im vergangenen Jahr in Deutschland eine Vielzahl von elektronischen Kommunikationsvorgängen nach bestimmten Schlagwörtern (so wohl etwa "Bombe") automatisiert durchsucht. Die vorgebrachte Zahl von 37 Mill. wird im Bericht von Peter Altmair (CDU) mit dem Verweis auf Spam-Mails heruntergespielt.

Mir ist bewußt, dass Sie in gerade dieser Position besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegen. Da mich diese Nachricht jedoch überaus beunruhigt, können Sie mir vielleicht folgende Fragen bewantworten oder eine Beantwortung auf der homepage des PKGr anstoßen oder mich weiterverweisen.

- Läuft die automatisierte Suche im Sinne einer Rasterfahndung über jeglichen stattfindenden Datenverkehr oder werden nur "Stichproben" genommen?

- An welcher Stelle findet der technische Zugriff durch die Geheimdienste statt?

- Wie läuft die weitere Auswahl der automatisiert ausgewählten eMails - die werden wohl nicht alle persönlich vorgelesen? Wie hoch ist der Anteil an Spammails tatsächlich, und fallen diese nach Ansicht des PKGr nicht unter das Kommunikationsgeheimnis?

Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, gegen diese besorgniserregende Kommunikationskontrolle vorzugehen? Sollte mein Datenverkehr in die Suchmaske geraten ("Mann, der Abend war echt Bombe!"), würde eine entsprechende eMail wohl "unverzüglich" gelöscht, so dass es an einer Betroffenheit / einem unverhältnismäßigenGrundrechtseingriff fehlen könnte. Zumal ich ohne Auskunftsanspruch (wegen der unverzüglichen Löschung) keine Gewissheit haben könnte...

Wie sehen Sie das?

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Lukas Grasskamp

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geheimdienste-ueberwachten-37-Millionen-Netzverbindungen-1442867.html
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708639.pdf

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Bündnis 90/Die Grünen

28.02.2012: Erklärung von Hans-Christian Ströbele zu den Veröffentlichungen über die Überwachung des internationalen Fernmeldeverkehrs im Jahr 2010.

37,35 Millionen mal strategische Telekommunikationsüberwachung im Jahr 2010 und nur 213 ‚Treffer‘: das sind lediglich 0,0005 %. Daher müssen Aufwand und Ertrag dieser aufwändigen Praxis dringend in ein angemesseneres Verhältnis gebracht werden, u.a. indem die verwendeten Suchworte überprüft und möglichst drastisch reduziert werden. Deutschland darf nicht Überwachungs-Weltmeister werden.

Doch es müssen auch durch die Veröffentlichungen entstandene Missverständnisse ausgeräumt werden. Die berichtete Praxis ist keine Rasterfahndung im Telekommunikationsverkehr bestimmter deutscher Bürger in Deutschland, sondern eine strategische Überwachung der gebündelten Funkübertragung etwa über asiatischen oder afrikanischen Ländern. Deutsche oder deutsche Unternehmen dürften hiervon kaum betroffen sein. Und falls doch, gilt für sie prinzipiell der Schutz des Grundgesetzes mit der Pflicht zur sofortigen Datenlöschung.

Das Bundesinnenministerium ordnet auf Antrag des BND an, in welchen Gefahrenbereichen (z.B. Gefahr militärischer Angriffe, internationaler Terrorismus, Waffen- oder Drogenhandel) und auf welche Regionen beschränkt Telekommunikation überwacht werden soll. Über die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Anordnung einschließlich der Verwendung von Such-begriffen entscheidet die sogen. G 10-Kommission unabhängiger Fachleute.

Ich setze mich auch in diesem Bereich für die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie für den Schutz von Menschenwürde und privatem Lebenskernbereich ausländischer Betroffener.

Bei individuellen inländischen Überwachungen (§ 3 G10; 137 Anordnungen in 2010) müssen die Betroffenen zügiger als bislang benachrichtigt werden.

Außerdem verlangen wir Grüne eine Änderung des zugrunde liegenden G10-Gesetzes mit dem Ziel, die Geheimdienstpraxis auch auf diesem Gebiet

Mit freundlichem Gruß
Ströbele

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Grasskamp.

Ich kann Sie beruhigen.
Es handelt sich um die sog. strategische Überwachung weit weg im Ausland.
Deutschland, deutsche Bürgerinnen und Bürger sowie deutsche Unternehmen dürfen davon nicht betroffen sein. Wenn sie doch in der in dem Datenstaubsauger auftauchen, müssen sie grundsätzlich gelöscht werden, bevor eine Auswertung beginnt.
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich am 29.2. 2012 damit befaßt und einstimmig beschlossen:
Das PKG hat sich ausführlich über die öffentlich diskutierte Massenerfassung von E-Mails durch den BND im Jahr 2010 unterrichten lassen.
Der BND hat dem Gremium erläutert, daß die hohe Zahl der erfassten E-Mails im Jahre 2010 ein bislang einmaliger Ausreißer aufgrund einer weltweiten Spamwelle war. Es wurde deutlich, daß aufgrund von Verfahrenssicherunen der inländische E-Mail-Verkehr nicht betroffen ist. Der Aufklärung unterliegt lediglich ein eingeschränkter Teil internationaler Verkehre, der automatisiert stark gefiltert wird. Nur ein geringer Teil dieser E-Mails wird manuell bearbeitet.
Die Mitglieder des Gremiums sind auf der Grundlage des Berichts des BND übereinstimmend der Auffassung, daß der BND nach den Vorgaben der PKG und der G-10-Kommission die strategische Fernaufklärung durchführt. Das dem PKG gründlich und plausibel erläuterte Verfahren gab - bei der geltenden Gesetzeslage - keinen Anlaß zur Beanstandung durch das Gremium.
Aus der Berichterstattung des BND hat sich ergeben, daß die Zahl der E-Mails im Jahre 2011 stark rückläufig war und sogar unter die Anahl des Jahres 2009 fiel.

Gleichwohl habe ich mehrfach eine Überprüfung der Suchbegriffe gefordert, um eine weitere Reduzierung zu erreichen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Geltung zu verschaffen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele