Frage an Hans-Christian Ströbele von Stefan G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
am kommenden Montag wird erneut über ein Hilfspaket für Griechenland abgestimmt. Laut dem Finanzminister kommen dann, bei 28 Prozent Beteiligung, knapp 37 Milliarden auf den Bund. Wenn man das mit den anderen Hilfsmaßnahmen (Griechenland I, ESM, ESFS) addiert, wird uns dieses schöne neue Geld mehrere hundert Milliarden Euro kosten. Mit dem Geld könnte ganz Deutschland glatt ein Jahr Urlaub machen.
Angesichts der dramatischen Situation, die sich aber jetzt schon seit mehr als 2 Jahren immer weiter zuspitzt , würde mich interessieren, warum die Politik vor der Einführung des Euro den Kritikern kein Gehör geschenkt hat? Der Ex-KfW Chef Prof. Hankel warnte doch bereits in den 90er Jahren vor den Risiken einer Gemeinschaftswährung. Und auch heute wird er von vielen nur als Anti-Europäer abgetan.
Hat denn eine Währung wirklich soviel mit der europäischen Einigung zu tun? Müssten wir nicht dann auch, konsequenterweise, alle ein und dieselbe Sprache sprechen?
Und natürlich möchte ich Sie zu guter letzt fragen, wie Sie am Montag abstimmen werden?
Vielen Dank an dieser Stelle für Ihre letzte Antwort und vielen Dank im voraus für Ihre erneute Aufmerksamkeit.
Mit den besten Grüßen,
Ihr treuer Anhänger,
Stefan Graser
Sehr geehrter Herr Graser.
Die Einführung des Euro war richtig. Das sehe ich anders als Sie. Es gibt Wissenschaftler und Banker, die das anders sehen, aber die ganz überwiegende Meinung bewertet die Einführung positiv. Die Einführung hat für Europa erhebliche wirtschaftliche Vorteile gebracht, vor allem auch für Deutschland. Gerade das Exportland hat davon stark profitiert.
Ob es richtig war, Portugal und Griechenland schon früh in die EU und die Euro-Zone aufzunehmen, daran bestehen Zweifel, denn die Wirtschaft dieser Länder war noch nicht ausreichend entwickelt und konkurrenzfähig.
An dem zweiten Hilfspaket für Griechenland habe ich auch viel Kritik.
So wird durch die drastischen Sparmaßnahmen vielen Griechen die Existenz und Existenzgrundlage genommen und außerdem sind die Maßnahmen noch äußerst schädlich für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes.
Auch der Schuldenschnitt für Privatgläubiger ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. So weigern sich bisher die Hedgefonds beharrlich mitzumachen.
Schwer einsehbar ist auch, daß der Großteil der Hilfen direkt an die europäischen privaten Finanzinstitute geht.
Wie ich mich morgen entscheide hängt von den Informationen ab, die ich noch in der Fraktionssitzung und in der Debatte im Plenum erhalte.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele
Sehr geehrter Herr Graser.
Solche Vorschriften sind immer problematisch. Aber das Problem haben Sie häufig. Z.B. bei der Inanspruchnahme des Widerstandsrechts aus Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes oder bei der Auslegung von allgemeinen Rechtsbegriffen in Strafvorschriften etwa bei der Vorschrift zur Strafbarkeit wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, der ja dann nicht strafbar ist, wenn die "Diensthandlung nicht rechtmäßig ist" ( § 113 Absatz 3 Strafgesetzbuch). Wer beurteilt, ob die Diensthandlung rechtmäßig war, und vor allem wann? Das Gericht. Aber vor der Widerstandshandlung wird das kaum möglich sein, also erst nachträglich. Wer trägt dann das Risiko?
Einen besonderen Grund zur Beunruhigung wegen der von Ihnen genannten Vorschrift sehe ich nicht. Die Formulierung in der Grundrechtecharta ist nicht neu. Sie findet sich wortgleich in Artikel 2 Absatz 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950. Sie ist seit 1952 geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Mir ist kein Anwendungsfall bisher bekannt. Beurteilt wird wie in den Fällen der Tötung im Rahmen von Notwehr oder einer Festnahme die Rechtmäßigkeit einer Tötung im Rahmen von Aufruhr und Aufstand in der Regel im Nachhinein durch ein Gericht.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele