Frage an Hans-Christian Ströbele von Thomas B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
es liegt mir fern etwas zu bestreiten,schon gar nicht die Tatsache das Deutschland ein Staat, mit der Hauptstadt Berlin, ist.
Die Intention meiner Frage war die Antwort einer "offiziellen" Institution auf die im Internet kursierenden Behauptungen,ebenso versuche ich zu verstehen,gut auch zu Hinterfragen,jedoch nicht etwas zu bestreiten.
In dem Punkt das unser Grundgesetz dem Statut einer Verfassung entspricht muß ich Ihnen aber widersprechen. Sie wissen bestimmt genau so gut wie ich wie oft unser Grundgesetz geändert wurde.Würde das auch so einfach gehen mit einer Verfassung die vom Volk ratifiziert wurde?
Ich stellte alle meine Fragen in Bezug auf die "Bundesrepublik Deutschland", Sie atworten aber auf den Bezug zu "Deutschland".
In diesem Zusammenhang möchte ich noch eine Frage stellen:
Existiert die "Bundesrepublik Deutschland" noch?
Bei den Vereinten Nationen ist die "Federal Republic of Germany" ersetzt durch "Germany".
In den "2+4 Verträgen ist die Rede von dem "Vereinten Deutschland".
Die Länderkennung "BRD" gibt es seit 1991 nicht mehr. Ein Blick in so etwas profanem wie eine Fernsehzeitung zeigt das alle Filme zwichen 1949 - 1990 die Länderkennung "BRD" haben und ab 1991 wieder die Länderkennung "D" (Deutschland) verwendet wird.
Das alles sind Sachen die ich für fragwürdig empfinde und ich finde ebenfalls das dies mein gutes Bürgerrecht ist, nämlich Fragen stellen zu dürfen wenn mir etwas fragwürdig erscheint!
Diese Fragen stelle ich an Sie (ich hätte ja noch 621 andere Möglichkeiten) da ich Sie für eine integere Person halte.
mit freundlichem Gruß
Thomas Baum
Sehr geehrter Herr Baum.
Mir ist seit vielen Jahren die Diskussion über den staats- und völkerrechtliche Status des Staates Bundesrepublik und Deutschland sowie über die Frage des Grundgesetzes als Verfassung bekannt. Ich habe im Laufe der Jahre dazu und zur Rechtslage nach der Vereinigung und den Verträge zur Einheit Stellung genommen, übrigens auch in abgeordnetenwatch.
Ich reagiere inzwischen etwas gereizt auf dieses Thema, weil ich weiß, daß es Leute gibt, die aus der problematischen Rechtslage, die durchaus Fragen offen läßt, aus durchsichtigen den Schluß ziehen wollen, das Deutsche Reich in den Grenzen von 1939 oder gar das "Dritte Reich" bestehe fort - und nicht das Deutsche Reich habe 1945 kapituliert, sondern nur ein paar Generale.
Daß das Grundgesetz vielfach geändert wurde, spricht nicht dagegen, daß das Grundgesetz eine Verfassung ist. Auch Verfassungen können geändert werden und in der Regel auch durch die Parlamente mit einer qualifizierten Mehrheit, es sei denn, die Verfassung würde dies ausdrücklich ausschließen. Das gilt selbst dann, wenn die Verfassung durch Volksentscheid vom Volk direkt beschlossen wurde, wie dies etwa Artikel 146 des Grundgesetzes vorsieht.
Ich gehöre übrigens zu denen, die es für richtig halten, in einem breiten Verfassungsdiskussionsprozeß eine Verfassung für das geeinte Deutschland zu entwickeln, über die dann das Volk entsprechend der Vorgabe des Artikel 146 GG entscheiden sollte.
Ja, die "Bundesrepublik Deutschland" existiert noch. Das können Sie dem Grundgesetz etwa in Artikel 20 entnehmen und Ihrem Reisepaß entnehmen. Die Bezeichnung "Deutschland" ist die Abkürzung dieser Staatsbezeichnung, so wie es auch sonst üblich bei fast allen Staaten üblich ist, den Staat nicht mit der oft langen amtlichen Bezeichnung, sondern mit einem kurzen Namen zu bezeichnen.
Als es noch zwei deutsche Staaten gab, war es notwendig "Bundesrepublik" hinzuzufügen. Auch das United Kingdom oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland wir "England" oder "Großbritanien" genannt, die Republik francaise, also die französische Republik, "France" oder "Frankreich", die Russische Föderation heißt "Rußland" und die "Hellenische Republik" ist Griechenland. .
Mit freundlichem Gruß
Ströbele