Frage an Hans-Christian Ströbele von Thomas B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
meine Frage bezieht sich auf das Bgbl.von 1990 Teil1 Seite 1068.
Dort zu sehen ist die Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte zur Aufhebung ihrer Vorbehalte in Bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter im Bundestag.
Dort ist aber auch folgendes zu lesen:
"Die Haltung der Alliierten das die Bindungen zwichen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden,wobei sie berücksichtigen,das diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil(konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden,bleibt unverändert."
Wenn ich das lese drängen sich mir einige Fragen auf.
Ist die Hauptstadt der Bundesrepublik kein Teil dieser Bundesrepublik?
Oder sind nur die "westlichen" Sektoren kein Teil der Bundesrepublik?
Was ist mit dem "östlichen" Sektor der Stadt,gehört der zur Bundesrepublik?
Werden diese Sektoren auch "weiterhin" nicht von der Bundesrepublik regiert?
Sitzt die Bundesregierung demnach auf einem Gebiet das sie selbst nicht regiert?
Sie sehen Fragen über Fragen.
Wenn Sie ein wenig Licht in diesen dunklen "Sektor" meines Denkens bringen könnten würde ich mich sehr freuen.
mit freundlichen Grüßen bedanke ich mich vorab.
Sehr geehrter Herr Baum.
Es bringt wenig, immer weiter zu bestreiten, daß Deutschland inzwischen ein Staat mit der Verfassung Grundgesetz und mit der Hauptstadt Berlin ist. Die Vorbehalte der vier Alliierten sind durch deren Zustimmung zur Vereinigung und zu den Einigungsverträgen erledigt. Die vier Sektoren gibt es nicht mehr. Auch Berlin ist vereint. Der Bund übt in allen Teilen die volle Souveränität aus.
Das ist die verfassungsrechtliche Realität.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele