Frage an Hans-Christian Ströbele von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
AUS
Bundeswehr startet Werbeoffensive Militär sucht dringend Nachwuchs
taz.de - 4. Jan. 2012
"Zehntausende Heranwachsende bekommen Werbebroschüren von der Bundeswehr. ... noch gültige Formulierung im Wehrpflichtgesetz: Demnach dürfen die Daten nur ..."
ERGIBT SICH, daß die Daten von 17jährigen von den Meldebehörden an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt werden und die Minderjährigen dann Werbeschreiben erhalten.
Der Inhalt der beigefügten Broschüren ist unter http://www.bundeswehr-karriere.de nachlesbar.
Trifft es zu, daß unter http://www.bundeswehr-karriere.de die gesundheitlichen Risiken von Auslandseinsätzen nicht beschrieben werden?
Trifft es zu, daß zum Beispiel die meisten Minderjährigen nicht über PTBS und schon gar nicht über die Folgen von PTBS informiert sind?
Trifft es zu, daß nach § 58 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz die Datenübermittlung nur für die Übersendung von INFORMATIONSmaterial genutzt werden darf?
Trifft es zu, daß es sich hier aber um Desinformation/Werbung handelt?
Desinformation meint nach meinem Kenntnisstand den Akt, eine Information zu unterdrücken, die Bedeutung einer Information herunterzuspielen, oder deren Sinn zu verändern.
Beim Traktandieren eines Themas können Informationen durch Auswahl gewichtet werden, indem bewusst Themen selektioniert werden.
Ein Punkt der Desinformation ist: Bewusst und gezielt verknappen und weglassen!
Verstößt das Bundesamt für Wehrverwaltung in http://www.bundeswehr-karriere.de gegen § 58 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz?
Falls ja: Was werden Sie tun?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth.
Ich kann Ihnen nur zustimmen. Auch bin der Meinung, es wäre besser und durchaus angemessen, wenn die Bundeswehr in ihrem "Informationsmaterial" objektiv über die Gefahren des Soldatenberufs einschließlich der posttraumatischer Belastungsstörungen aufklären würde. Ihre Forderung unterstütze ich insbesondere auch deshalb, weil die Soldatinnen und Soldaten inzwischen auch mit Einsätzen in Kriegen rechnen müssen.
Ich fürchte allerdings, die Bundeswehr wird sich, die Bundeswehr wird eine solche Information nicht in den Vordergrund ihrer Darstellungen stellen.
Ob dies dann noch eine Information oder eher Desinformation ist, muß am konkreten Fall geklärt werden.
Bündnis 90 /Die Grünen haben bei der Schlussberatung der Wehrpflichtnovelle im Bundestagsplenum am 24.3.2011 beantragt, die maßgebliche Vorschrift § 58 WPflG zu streichen, auch weil die adressierten Jugendlichen sich nicht wirksam gegen die dort vorgesehene Übermittlung ihrer Daten sowie gegen solche Zusendungen der Bundeswehr wehren können
Protokoll 99. BT-Sitzung S. 11.355:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17099.pdf#P.11355
BT-Drs. 17/5244:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/052/1705244.pdf
Mit freundlichem Gruß
Ströbele