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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Carsten A. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Carsten A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Ströbele.

Wie man heute allerseits der Presse entnehmen kann haben sich die Finanzminister der EU geeinigt den ESM vorzuziehen. Soso - Muss nicht zunächst der Bundestag über den ESM abstimmen und der Bundespräsident unterzeichnen?. Habe ich da etwas verpasst? Wie können die das Parlament vor vollendete Tatsachen stellen? Das Bundesverfassungsgericht hat ja seinerseits bei Ihrer letzten Klage angedeutet, dass es jederzeit wieder angerufen werden kann. (so ganz geheuer war der ESFS dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundespräsidenten auch nicht)
Gibt es da jetzt noch irgendetwas, was man gegen den ESM tun kann? Kann man dagegen klagen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Achilles.

Ja, Sie liegen richtig, der Deutsche Bundestag sollte über das Vorziehen das ESM erst noch entscheiden.
Und das ist noch nicht geschehen. Sie haben also nichts verpaßt.
Ohne die parlamentarische Zustimmung darf es nicht gehen.
Was Sie derzeit in den Medien sehen und hören, sind Vorhaben, Pläne und allenfalls Beschlüsse der Bundesregierung und der EU, die dem Parlament noch vorgelegt werden sollen.
Über die Ausgestaltung des ESM und die begleitenden Maßnahmen wird aber wohl noch verhandelt.
Wenn das Vorziehen des ESM verabschiedet ist, könnten Sie immer noch versuchen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele