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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Schneider B. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Schneider B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Herr Ströbele,

würden Sie die Open- Petition zur Freislassung aus der Psychiatrie von Gustl - Mollath unterstützen?

Wir, die Arbeitsgruppe Recht/Psychiatriemissbrauch, fordern das Befassen des Bundestages mit diesem brisantenThema.

Wie stehen die Abgeordneten von Bündnis 90/die Grünen dazui?

Wir bitten um einen Anhörungstermin ?

Mit freundlichen Grüßen

B. Schneider
Arbeitsgruppe Recht/Psychiatriemissbrauch

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau Schneider.

Von dem tragischen Schicksal des Herr Mollath habe ich gehört. Näher befassen konnte ich mich auch nach Ihrer Anfrage damit nicht. Ich hatte mir dies zwar immer wieder vorgenommen, bin aber bis heute nicht dazu gekommen. Das gilt für Herrn Mollath genauso, wie für andere schlimme Einzelschicksale, die an mich herangetragen wurden, in Deutschland wie auch in anderen Länder. So kenne ich Einzelheiten zu Herrn Mollath nicht, nur Presseberichte. Aber schon danach scheinen die Umstände des Falles und insbesondere die Einweisung mysteriös und skandalös zu sein.
Trotzdem kann ich nicht viel tun. Ich bin mit meinen Aufgaben im Bundestag und im Zusammenhang mit dem Mandat als Abgeordneter so überlastet, daß mir ganz einfach die Zeit fehlt, mich näher zu informieren und zu engagieren. Deshalb beantworte Ihre Frage auch erst jetzt. Hinzu kommt, daß der Fall in Bayern angesiedelt ist und ich schon Probleme hätte, mir von Berlin aus die notwendigen Informationen zu beschaffen und Gespräche zu führen.
Sie haben nicht mitgeteilt, ob eine Petition an den Bundestag eingereicht wurde.
Eine Position der grünen Abgeordneten im Bundestag zu diesem Schicksal ist mir nicht bekannt.
Soweit ich weiß, ist der bayerische Landtag mit der Sache befaßt. Weil Justiz und Maßregelvollzug Ländersache sind, kann über den Landtag vielleicht auch schneller mehr erreicht werden. Die Parlamente können zwar gerichtliche Entscheidungen nicht korrigieren, aber schon ihre Befassung kann dazu beitragen, daß die Verantwortlichen genauer hinsehen und ihre Entscheidungen überprüfen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele