Frage an Hans-Christian Ströbele von Christian R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Ströbele,
ich lebe in einer 2 Zimmer Wohnung, der Genossenschaft, in der Stadt Braunschweig.
Wie sind ihre Positionen, bezüglich der massiven Hellhörigkeit in den Wohnungen der Gemeinschaft, wenn die nie eine Renovierung belassen, das bedeutet, die Werte der Gesetze, sind nie eingehalten, selbiges ist im Schlafbereich. Selber sind sie nie hier, ab wann ist die Frage, auf der Titelleiste der Grünen, wenn sie selber hier nie leben: die Frau unten hörte eben den Tonlaut Grün"e!!!
Sie sind wohl sehr neu, der MdB in der SPD, sind wohl wir egal, ab wann gibt es die Abschreibung, auf die Verblendmauergewerke,?? Es ist ihnen als ein Unions- fraktion entgangen, das selber die meisten hier nie sind, ich empfinde die Würde als sehr übertrieben, wenn die Baugesellschaft jeden mit den Daten nie herwerden - ach, die sind dann mit dem Geld der Genossen, aus der Wiederaufbau, die sind alle schon so alt, dann werden die Sanierungen nie auf den Mindestnennmaß bis 12 cm nach denen der Mieter schon lange einfordert!!! -- Tach, die Grünen lieben die Freiheit- die CDU eben, das ist ihr Problem, wenn die Wände seit den 50er Jahren nie über die Sollstärken der DIN 4109 geganngen wär, die bieten als Lösung auch HARTZ IV nie die Renovierungen an, sondern-
die Zerstörung, der Abgeschiedenheiten, fakt ist, die Behausung, ist nie so, das ich weniger als gemessenenen 27 Dezibell liegen, fakt: sie hören die Liebe, das Lustvolle erleben in den Toiletten, ect. dann ab in den Arzt, der meint, das sie das nie Lösen,???
Sie sind bei den Mietern hier nie vorbeigegangen- Herrr Sozialdemokrat in Berlin. Herr Gabriel, ist wohl zu oft in der VW Sache unterwegs, ab dann wäre ich ohne Arbeit, denn der Schalldruckpegel, kann nie den WERT bei 50 Dezibell unterbieten?? Grün, ist das nie!!! Alle in den Mietervereinen, wissen, Lärm ist doof, der Herr Richter, kann bei VW deswegen selten die Wahrheit sagen, da die Arbeitsmedizin das nie gestattet: Unausgeschlafen, bis in den Nachtbereich!??
Sehr geehrter Herr Richter.
Der Text Ihrer Frage ist nicht in allen Teilen zu verstehen.Außerdem sprechen Sie Herr Gabriel und ein SPD MdB an. Beides bin ich nicht
Trotzdem versuche ich, die Frage zu beantworten.
Es geht wohl u.a. um die Lärmbelästigung in Ihrer Wohnung, weil Sie durch Geräusche des Liebesleben aus Nachbarwohnungen gestört werden.
Ich weiß, daß viele Wohnungen, die in den 50ger Jahre gebaut wurden, zu dünne Wände haben und äußerst hellhörig sind. Auch in anderen Wohnungen mit dickeren Wänden kommt es zuweilen zu unerträglichen Lärmbelästigungen. Ich selbst habe jahrelang immer wieder unter Lärm aus eine Gaststätte gelitten, die unter meiner Schlafstätte lag, und blieb deshalb unausgeschlafen.
Die Verhältnissen in Ihrer Wohnung kann ich nicht beurteilen, weil ich sie nicht kenne.
Als Anwalt kann ich Sie darauf hinweisen, was Sie vermutlich selbst wissen, daß Sie ich gegen Lärmbelästigungen auch juristisch wehren können. Zuweilen sind juristische Schritte auch erfolgreich. Ob das auch in Ihren Fall so ist, weiß ich nicht, weil ich die Einzelheiten nicht weiß und auch nicht, was Sie schon unternommen haben.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele