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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Manfred D. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Manfred D. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Ströbele,

ich habe folgende Fragen an Sie:

1. Gerade Ihnen als Jurist müßte doch bekannt sein, daß ein Kind mit 13 Jahren noch nicht strafmündig ist. Welcher Zweck wurde also mit dieser Strafanzeige verfolgt?

2. Es würde mich interessieren, ob und ggfls. wann die "Tatwaffe" zurückgegeben wurde, und an wen?

3. Wieso sind Sie und Ihre Frau in das gesperrte Gebiet geschwommen.

4. Wie weit war Ihre Frau vom "Täter" entfernt, als sie getroffen wurde.

5. Wieso haben Sie nicht erst mal die, bei Veröffendlichungen normal übliche Form der Gegendarstellung gewählt, sondern gleich mit "Kanonen auf Spatzen geschossen"?

6. Sind Sie nicht auch der Ansicht, daß es von Ihnen ein Fehler war, sich mit ihrer offiziellen Dienst-Visitenkarte zu identifizieren, denn damit haben Sie sich als Repräsentant des Deutschen Bundestages vorgestellt, also als eine öffendliche Person und NICHT als privater Herr Ströbele. Demnach müssen Sie es sich, nach meiner Rechtsauffassung, auch gefallen lassen, daß über diesen Vorgang öffendlich berichtet und diskutiert wird.

Ich sehe der Beantwortung meiner Fragen durch Sie hoffnungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Durhak

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Her Durhak.

Das Alter des Jungen stand nicht auf seiner Stirn. Er war bedeutend größer als der andere.
Wer die Zwille an wen zurückgegen hat, weiß ich nicht. Jedenfalls wurde uns später mitgeteilt, sie sei an den Eigentümer rausgegeben worden.
Uns war nicht bekannt, daß dort Baden verboten war. Aus früheren Jahren wußten wir, daß an dieser und anderen Stellen des Sees außerhalb des Schwimmbades zahlreiche Personen gebadet haben. In der Seitenstraße neben dem See stauten sich zu der Zeit die Autos der Badenden. Zumindest zu der Zeit muß das Baden erlaubt gewesen sein.
Meine Frau war ca. 20 bis 30 m entfernt. Sie wurde an der Schläfe getroffen. Die harte Kugel kam direkt von vorn.
Die Gegendarstellung hätte bedeutet, daß über den Vorgang aus meiner Privatsphäre erneut berichtet wird. Ich aber bin der Meinung, daß der private Bereich des Urlaubs auch von Abgeordneten geschützt bleiben soll. Kosten wären auch dann entstanden.
Die Visitenkarte habe ich ganz am Ende einem der Männer vom Anglerverein gegeben, weil ich am See kein anderes Stück Papier bei mir hatte, auf das ich meine Handynummer schreiben konnte.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele