Frage an Hans-Christian Ströbele von Mark B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
sind Sie gewillt, nach dem feigen und hinterhältigen Anschlag kindlich/jugendlicher Täter auf das Leben Ihrer Gattin einer Senkung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre zuzustimmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Mark Blue
Sehr geehrter Herr Blue.
NEIN, ich bin nicht gewillt.
Spott ist übrigens nicht am Platz.
Zum Lachen war mir nach dem Zwillenschuß am See nun wirklich nicht. Daß Schüsse mit den harten Presskugeln ins Gesicht gefährlich sind, dürfte doch nicht mehr streitig sein. Ich habe ja durchaus mit den Jungs geredet, aber sie haben nicht akzeptiert, daß ihr Tun auch dann falsch ist, wenn ein Badeverbot bestand. Wir haben es deshalb für richtig gehalten, daß dem Schützen dies nochmal von einer neutralen Person klargemacht wird. Deshalb sind wir sofort danach – nicht nach 2 Tagen – zum Jugendamt gefahren – Es ging doch nicht um Bestrafung sondern dort ein erzieherisches Gespräch zu führen. Das konkrete Alter des Jungen haben wir erst später dem Schreiben der Staatsanwaltschaft entnommen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele