Frage an Hans-Christian Ströbele von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werter Herr Hans-Christian Ströbele,
Ich verstehe die Politik und die verschiedene verfahrensweisen der jetzigen Bundesrepublik nicht mehr, deshalb möchte ich Ihnen einige Fragen stellen.
1. Warum heißt das Verfassungsgericht Verfassungsgericht. Deutschland hat doch seit 60 und
mehr Jahren keine Bundesverfassung.
2. Warum kann ein Bundesamt so einfach Gerichtsurteile aufheben?
Ich möchte daraufhinweisen, am Freitag hatte das EBA einen Baustopp faktisch aufgehoben,
den der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) zuvor angeordnet hatte. Das
Eisenbahnbundesamt ist die Aufsichtsbehörde der Bahn.
3. Kann der Bund das Land Baden Würtenberg jetzt auch die bewaffneten Organe dazu
einsetzen um das Gerichtsurteil durch zu setzen.
Ich weiß Sie sind kein Abgeordneter des landes baden Würtenberg, aber veilleicht können Sie allgemein zu diesen problem etwas sagen.
Danke
Frank Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann.
Deutschland hat eine Verfassung: Das Grundgesetz.
Ein Baustopp des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim für wen und was auch immer ist mir nicht bekannt.
Weder der Bund noch das Land Baden-Württemberg kann bewaffnete Kräfte einsetzen, um ein mir nicht bekanntes Gerichtsurteil umzusetzen. Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist im Grundgesetz abschließend geregelt. Die Durchsetzung eines Baustopps gehört nicht zu den im Grundgesetz genannten Fällen
Mit freundlichem Gruß
Ströbele