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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Regina H. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Regina H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ströbele,

zu meiner Frage wegen der Eingliederung von älteren Arbeitslosen haben Sie mir bereits eine sehr unbefriedigende Antwort gegeben. Ich bin 56 Jahre, selbständig mit Hartz IV Aufstockung, man hat mich in eine 1-Eur Maßnahme für Jugendlich mit Bildungsdefiziten vermittelt. Da fühlte ich mich fehlplaziert, sowohl vom Alter her als auch wegen der Voraussetzungen (ich habe Abitur und Hochschulabschluss, sowie eine kfm. Berufsausbildung und Zusatzqualifikationen).

Ich bemühe mich hier um vollständige Sätze:
Nach einer Eingabe beim KUNDENREAKTIONSMANAGEMENT der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg wurde ich - trotz Krankschreibung - zum Leiter Arbeitsmarkt und Integration des hiesigen Jobcenters vorgeladen. Die Vorladung heißt freundlich Einladung. Bei Krankheit muss neuerdings zusätzlich eine Bescheinigung des Arztes über Bettlägerigkeit oder Wegeunfähigkeit vorgelegt werden, andernfalls werden bei Nichterscheinen die üblichen Sanktionen (=Leistungskürzung) verhängt.
Dieser Leiter hat die Schulung in psychologischer Gesprächsführung und Verhörtechniken an der HDBA sehr gut gelernt. In freundlichem Ton wurde mir meine Unfähigkeit zu einer tragfähigen Erwerbstätigkeit vorgehalten - obwohl sich doch die Arbeitsberaterin so sehr um mich bemüht hätte. Die Chance der 1-€ Maßnahme hätte ich trotz aller gutgemeinter Absichten nicht ergriffen.
Meine sachlichen Argumente unterbrach der "Leiter" unvermittelt mit dem Hinweis, er hätte bei mir "Alkoholgeruch" bemerkt - er wolle dies nicht dokumentieren, aber ....
Und das ist wirklich eine Frechheit! Ich trinke nicht und schon gar nicht morgens um 8 vor dem Termin beim Jobcenter. Nichts gegen ein Glas trockenen Wein mit Freunden, mehr nicht!
Gegen diese Vermutung konnte ich mich nicht wehren. Da fühlt man sich wie ein Idiot, jede vernünftige Argumentation ist sinnlos.
Den 1€ Job bin ich los, allerdings würde man weitere Maßnahmen prüfen.
Gegen die Unterstellung will ich vorgehen, was tun?

Mfg Regina H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Hartmann.

Wenn Sie aus der falschen Unterstellung Nachteile haben sollten, können Sie dagegen gerichtlich vorgehen. Die Bundesagentur, die Maßnahmen gegen Sie mit der Unterstellung begründen wollte, wäre beweispflichtig.
Außerdem kommt der Tatbestand des Mobbing in Betracht, zumal wenn sich der Leiter nicht entschuldigt hat.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele