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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jörg P. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Jörg P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströble,

Sie haben mir auf dieser Seite geraten wegen BBI zu klagen, da dieses Objekt nicht nur meine Existenz, sondern auch mein Leben kosten wird. Nun haben wir beim BVG gesehen, dass Gerichte nicht unabhängig und neutral arbeiten und entscheiden, sondern sich hauptsächlich über die Geschädigten noch lustig machen. Der Vergleich „ Musikantenstadel“ über die Gästen / Klägern vom Vorsitzenden Richter, Herrn Honorar Prof. R. Rubel, , oder dass dieser Richter die Fluggesellschaften für den Bedarf bei der Verhandlung befragen wollte – seinen da nur genannt..
Herr Ströble, die Politik sagte, man müsse die Richter hören und diese sagten, wir bestätigen was die Politik vorgibt.
Herr Platzeck hat erklärt, dass dem Steuerzahlern ein unwirtschaftllcher Betrieb des BBi nicht zugemutet werden kann, d.h. aktiver und passier Schallschutz für die Betroffenen ist nicht drin. D.h. wiederum - wer sich wert bekommt Mindestschallschutz, wenn nicht - gar nichts. Wie wir jetzt wissen, sind alle Berechung für den Schallschutz am BBI falsch – bei mir sind Abweichungen von 12 dBa festgestellt worden ( 3 dB – eine Verdopplung der Belastung ) Die Bundesairbusse A 340 für die Regierung wurden für 105 MT€ je Stück umgerüstet, der Schallschutz beim BBI beträgt 140 MT€.
Herr Ströbel, ist es von der Politik beabsichtigt, dass Richter sich noch etwas dazu verdienen müssen ? Was unternehmen Sie gegen Richter, die den Grundsatz des Verwaltungsrechtes der neutralen Bewertung nicht nach kommen ?
Wieso kann der Staat von privaten Investoren mehr ( z.B. Schallschutz ) verlangen, aber der Staat fordert es für seine eigenen Betriebe nicht ?
Unter wegen Vorwand hat Ihre Partei das Fluglärmschutzgesetz mitgestaltet bzw. verzögert und amit aufgeweicht – sodass es den Namen den Namen nicht verdient ?
Wie unterstützen Sie Fluglärmschwerstbetroffe z.B. vor dem EGH, um das Grundrecht nach körperlicher Unversehrkeit entsprechend GG durchzusetzen ?
Danke für Ihre Antwort

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Pohland.

Ihre Empörung über den beim Bundesverwaltungsgericht verlorenen Prozeß kann ich verstehen und nachvollziehen. Ich weiß auch aus jahrzehntelanger Erfahrung als Rechtsanwalt, daß Gerichte nicht immer richtig und gerecht entscheiden. Aber an dem Prozeß beim Bundesverwaltungsgericht habe ich nicht teilgenommen und kenne dazu nur die Berichterstattung in den Medien. Ich weiß deshalb auch nicht, was schiefgelaufen ist. Wenn Sie im Laufe der Verhandlung der Meinung waren, die Richter seien voreingenommen und befangen, hätten die Kläger diese wegen Befangenheit ablehnen und entsprechende Anträge stellen können. Ich weiß nicht, ob dies geschehen ist.

Ihr Pauschalurteil zu Richtern, die angeblich bestätigen, was die Politik vorgibt, teile ich nicht. Es gibt serienweise Urteile des Bundesverfassungsgerichts aber auch der Verwaltungsgerichte, die Entscheidungen der Politik aufgehoben, für rechts- und verfassungswidrig erklärt haben. Denken Sie nur an die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zum Bombodrom in der Kyritzer Heide, die letztlich dazu geführt haben, daß dort nun ein Erholungsgebiet entsteht, obwohl mehre Bundesregierungen immer wieder entschieden hatten, daß dort weiter das Bombenwerfen geübt werden soll. Im übrigen sind Richter und Gerichte in Deutschland unabhängig und das soll auch so bleiben. Gegen die Richter kann und will ich deshalb nichts unternehmen.

Soweit ich mich erinnere, hat das Gericht sich aber mehr Schallschutzmaßnahmen für die Betroffenen ausgesprochen. Zu Einzelheiten des Mindestschallschutz kann ich nichts sagen. Dazu bin ich zu wenig Experte und sachkundig. Ich weiß auch nicht, welche Anträge Sie selbst schon gestellt haben, warum diese abgelehnt wurden und ob Sie dagegen geklagt haben. Auch ich bin davon ausgegangen, daß alles Mögliche getan wird, um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor den Schäden und Belästigungen durch den Flughafen zu schützen. Das war ja wohl eine Voraussetzung für den Flughafenbau. Krankmachende Beeinträchtigungen darf es nicht geben.

Ob eine Klage beim EuGH sinnvoll und aussichtsreich ist, kann ich ohne Kenntnis der Akten, insbesondere der Urteilsgründe nicht beurteilen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele