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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Günter B. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Günter B. bezüglich Soziale Sicherung

02.10.2011

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Ich wünsche Ihnen für Ihr politisches und gesellschaftliches Wirken weiter viel Erfolg und Durchschlagskraft.
Als Bauingenieur bin ich mit 59 Jahren „langzeitarbeitslos“ und im Wechsel zwischen Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung und Entgeltmaßnahmen auf Grundlage von Eingliederungsvereinbarungen mit der Arbeitsagentur im zweiten Arbeitsmarkt beschäftigt oder auch zeitweise gar nicht. Meine ständigen vielfältigen Bewerbungsbemühungen waren auch alternativ erfolglos.
Seit September bin ich im Programm „ Aktiv zur Rente“, Variante Arbeitsgelegenheit mit Aufwandsentschädigung (1-Euro-Job), im Bereich pädagogischer Tätigkeit eingegliedert. Mir wurde eine so genannte "Brücke" zum Übergang in die Rente geschaffen. Eine Eingliederung in finanzierte Entgeltmaßnahmen oder sonstige Vermittlungen in den Arbeitsmarkt wurden mir seitens der ARGE auch in unmittelbarer Perspektive nicht in Aussicht gestellt. Zudem erfolgt ab dem 59. Lebensjahr keine statistische Erfassung der Arbeitslosigkeit.
Mit dieser Eingliederung in das Programm „Aktiv zur Rente“ wird mir folgendes monatliches „Einkommen“ gewährt: ca. 150 € Aufwandsentschädigung, 40 € ALG II, 250 € Wohngeld (innerhalb der Solidargemeinschaft Familie).
Aber: gar keine Rentenanrechnung bzw. Aufstockung des Rentenniveaus. Mein gesellschaftliches Leben wird vom Einkommen meiner Ehefrau gestützt. (Solidargemeinschaft). Es ist somit eine der passivsten Formen des Rentenübergangs und begründet Altersarmut, basierend auf gegebenen gesetzlichen Grundlagen der Regierung.
Leider, so habe ich den Eindruck, sind in der Öffentlichkeit viele Bürger nicht ausreichend über die geschilderte Sachlage informiert.
Ich fühle mich in meiner Persönlichkeit und Würde verletzt und möchte gern zu meiner aktuellen Situation Widerspruch einlegen und eine perspektivische Lösung bewirken.
Hinweise und Ratschläge von Ihnen nehme ich dankend entgegen und freue mich auf Ihre Antwort.

mfG
Günter Bromann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bromann.

Danke für die guten Wünsche.
Nach dem, was Sie schreiben, versteh ich, daß Sie sich in Ihrer Würde verletzt fühlen.

Aus Zuschriften und Fragen wie Ihre erfahre auch ich immer wieder Neues aus der Realität von Beschäftigung und Einkommen älterer Arbeitsloser, das mich staunen läßt. Solche Schicksale sind für mich auch Beispiele dafür, wie unsinnig und unrealistisch die Regelung der Rente ab 67 ist. Mir ist nicht ganz klar, gegen was Sie Widerspruch einlegen wollen. Geht es um Ihre Eingliederung in das Programm "Aktiv zur Rente" oder um die Höhe des Einkommens?

Ich vermute, Ihnen Sie wollen in erster Linie die Vermittlung eines ordentlichen Arbeitsplatzes. Aber das scheint gar nicht geplant zu sein. In der Öffentlichkeit wird von Seiten der Bundesagentur immer wieder behauptet, auch ältere Arbeitslose sollen vermittelt werden, und die Jobcenter seien dabei immer erfolgreicher. Offenbar sieht die Wirklichkeit anders aus. Ob es eine und welche Alternative es zu dem Programm "Aktiv zur Rente" für Sie gibt, weiß ich nicht. Zu dem Einkommen kann ich nichts sagen, weil Sie nicht mitteilen, ob Sie noch Rentenzahlungen und wenn, in welcher Hohe, erhalten. Widerspruch sollten Sie einlegen, schon um nichts versäumt zu haben. Bei nächster Gelegenheit werde ich dies beim Gespräch mit der Spitze der Behörde unter Hinweis auf Ihren Fall ansprechen. Ob ich Ihnen und anderen mit dem gleichen Schicksal damit helfe, kann ich nicht sagen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele