Frage an Hans-Christian Ströbele von Günter H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Ströbele!
Ein dummer Deutscher hat da mal 4 Fragen:
1.Gilt der Artikel 26 des Grundgesetzes der BRD: ,,Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges´´ auch weiterhin?
2.Wie kommt es, daß ich am 18. September 2011 in Köln auf einem Verladebahnhof 30 amerikanische Abrahampanzer gesehen habe (ohne Plane)? Bild kann nachgereich werden!
3. Sind das schon die Weihnachtspakete für das libysche Volk?
4. Sind wir schon wieder so weit, daß von Deutschland aus Angriffskriege geführt werden?
Bitte um eine ehrliche Antwort Antwort
Sehr geehrter Herr Hasskerl.
Selbstverständlich ist Artikel 26 des Grundgesetzes, der die Vorbereitung eines Angriffskrieges als verfassungswidrig erklärt, weiterhin geltendes Recht in Deutschland.
Auf welchem Weg mit welchem Ziel die von Ihnen festgestellten US-Panzer auf dem Verladebahnhof in Köln sind oder waren, weiß ich nicht. Aber, wie Sie wissen, sind US-Streitkräfte immer noch in Deutschland stationiert und unterwegs. Vermutlich gehören die von Ihnen beobachteten Kriegswaffen zu diesen US-Streitkräften.
Anhaltspunkte dafür, daß die Panzer auf dem Weg nach Lybien waren, nennen Sie nicht.
Und die Vorbereitung von Angriffkriegen ist in Deutschland nach wie vor Strafbar und mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele