Frage an Hans-Christian Ströbele von Michael T. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Stroebele,
vielen Dank für Ihren Einsatz im parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages, zuletzt in der Frage der Beteiligung der Bundeswehr beim Bürgerkrieg in Libyen.
Die aktuellen Ereignisse in Griechenland bringen mich zu einem anderen Thema, dem Europäischen Stabilitätsmechanismus. Auch hier ist die legislative Kontrolle der Exekutive besonders wichtig.
In den Artikeln 8, 9, 10, 17, 27 und 30 des Entwurfes für den ESM werden dem Gouverneursrats "bedingungslose" und "unwiderrufliche" Befugnisse, insbesondere zur Kapitalerhöhung, sowie umfangreiche Immunitäten verliehen. Ich kann nicht erkennen, wie eine entsprechende demokratisch legitimierte Kontrolle auf diesen Gouverneursrat ausgeübt wird. Vielleicht können Sie mir dabei helfen.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 07.09. wird bemerkt: "Artikel 1 Abs. 4 des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes ist allerdings nur bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vorschrift ist dahingehend auszulegen, dass die Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen im Sinne des Gesetzes verpflichtet ist, die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen."
Bis jetzt steht im Artikel 1 Abs. 4: "Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ist darüber hinaus vierteljährlich über die übernommenen Gewährleistungen und die ordnungsgemäße Verwendung zu unterrichten."
Ein entscheidender Unterschied. Wie würden die Grünen dieses Urteil des BVerfG im Bundestag umsetzen?
Werden Sie dem ESM-Vertrag mit seinem Gouverneursrat zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Tepper
Sehr geehrter Herr Tepper.
Bevor ich die endgültige Formulierung des Gesetzes, über das ich abstimmen soll nicht kenne, kann ich nicht sagen, wie ich abstimme. Das gilt wohl für die ganze grüne Fraktion.
Gerade die Wahrung des Budgetrechts des Parlaments, also die Beschlußfassung über alle wesentlichen Ausgaben des Bundes aus Steuermitteln, ist mir aber wichtig.
Bisher kenne ich nur einen Gesetzestext der Koalition ohne die Formulierung der Parlamentsbeteiligung und Diskussionsbeiträge, die mir nicht genügen. Im Laufe der nächsten Wochen, werden wir mehr wissen. Hoffentlich rechtzeitig und nicht erst kurz vor der 2. und 3. Lesung des Gesetzes.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele