Frage an Hans-Christian Ströbele von Bernhard P. bezüglich Familie
Sehr geehrte/geehrter Abgeordnete/r,
als deutscher Staatsbürger (von Geburt), fühle ich mich meiner Grundrechte beraubt. Meine Ausländische Verlobte kann nicht ohne Deutsch Test einreisen.
Meine Situation:
Deutscher Staatsbürger (mit Geburt), seit 4 Jahren im Verhältnis mit meiner Verlobten aus Haiti. Arbeitsaufgabe 2008, um mit meiner Verlobten in der Dominikanischen Republik zusammenzuleben. Aus finanziellen Gründen 2011 zur Heimkehr gezwungen. Verlobte jetzt bei Eltern in Haiti. Währen den letzten 3 Jahren gemeinsamer Haushalt und Selbständigkeit in der Dominikanischen Republik.
2 Deutschkurse wurden bereits besucht. Eine Prüfung wurde abgelegt. Nicht bestanden da nur 51% erreicht, statt 60%. Es handelt sich dabei um 3 oder 4 Aufgaben. Einfache Deutschkenntnisse bei 60% ja, bei 51% nein? Typisch Deutsch?
Die zweite Prüfung scheint schlechter Ausgefallen zu sein.
Meine Frage:
Wie stehen Sie persönlich zu diesem absurden Gesetz? Und was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
Grundrecht 1: Würde des Menschen?
Grundrecht 2: Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit? Ohne Verlobte, Sorgen um Verlobte?
Grundrecht 3: Alle Menschen sind gleich? Nur die aus Haiti wohl nicht? Oder der in Deutschland kein Geld mehr hat?
Grundrecht 6: Ehe und Familie besonderer Schutz?
Und wie sieht es aus mit Europarecht? Warum könnte Sie einen Spanier oder Franzosen heiraten, einwandern und dann in Deutschland leben? Ich als Deutscher habe also nicht die selben Rechte, wie ein Franzose.
Verstand?: Haitianer, müssen um diesen Test zu bestehen, ein Visum für die Dominikanische Republik beantragen, sich in einem fremden Land zurechtfinden, um einen Test in einer Drittsprache abzuhalten. Unzumutbar? Kosten?
Ich werde diese Frage allen Abgeordneten stellen, und in einer Internet Kampagne veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Perkins.
Ihre Kritik trifft zu. Es ist überhaupt nicht gerecht, für die Familien- und Ehepaarzusammenführung immer die Deutschkenntnisse des ausländischen Angehörigen oder Partners zu verlangen. Dies gilt vor allem, wenn in dem Herkunftsland überhaupt keine oder nur unter unzumutbaren Umständen eine Sprachvermittlung möglich ist. Das halte ich mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie nach dem Grundgesetz nicht für vereinbar. Entsprechendes habe ich schon häufig öffentlich geäußert und das sage ich immer wieder.
Leider kann ich das Gesetz nicht ändern. Dafür fehlt die Mehrheit im Deutschen Bundestag. Der Unterschied zu EU-Bürgern wird mit den besonderen rechtlichen Bindungen innerhalb der EU begründet, denen ebenfalls nach dem Grundgesetz ein besonderer Rang zukommt.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele