Portrait von Hans-Christian Ströbele
Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Christian Ströbele zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ulla S. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Ulla S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Ströbele

Wie sie sicher wissen ist seit 1969 der Sex mit Tieren in Deutschland nicht mehr unter Strafe gestellt.
Das deutsche Strafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen. Ein Bestandteil unseres Rechtssystems ist die Zustimmung der Partner zur sexuellen Begegnung. Tiere dagegen sind sexuellen Übergriffen durch Menschen wehrlos und im rechtlichen Sinne schutzlos –ausgeliefert.
Ein Tier, auf das der Missbrauchende seine sexuellen Bedürfnisse richtet, kann die möglichen Folgen (z.B. Genitalinfektionen, Erosionen der Schleimhäute etc.), welche diese Handlungen haben können, geistig nicht abschätzen. Seine Unterlegenheit liefert es an den Missbrauchenden aus: es kann sich weder verbal äußern noch seine Interessen gerichtlich durchsetzen. In seiner abhängigen Position ist es vollständig auf die Deutungen seines non-verbalen Verhaltens durch den Menschen angewiesen. Die Ausbeutung dieser unterlegenen, abhängigen Position des Tieres macht den sexuellen Missbrauch zum Akt der Gewalt.

Und um ihnen noch die Gefahren für Jugendliche und Kinder näher zu bringen, hier noch ein Link zu einem Forum, wo sogar 13 Jährige reinkönnen, um sich zu informieren, wie sie es anstellen müssen, wenn sie ihren Hund zum Sex missbrauchen,oder Nachbars Pferd auf der Koppel einen Besuch abstatten wollen, um auch dort Missbrauch zu begehen!
Hier der Link zu diesem Forum:
www.tlover.info
Meine Frage an Sie, warum ist es seit Jahren nicht möglich, bei all dem Einsatz von zahlreichen Tierschützern, das Gesetz dahingehend zu verändern, dass die Würde des Tieres wieder hergestellt wird!
Ich bitte sie inständig, bei Ihren bevorstehenden Wahlen, dieses veralterte Gesetz zu überprüfen und in ihr Wahlprogramm als ganz wichtigen Punkt aufzunehmen.
Ich versichere, dass Sie sehr viele Wählerstimmen dadurch gewinnen werden, da wir bei Facebook eine sehr große Gemeinde sind, die sich gegen dieses bestehende Gesetz ausspricht!

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Saure

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Saure.

Es hat etwas gedauert mit der Antwort. Ich bitte um Nachsicht. Aber es gab auch sachliche Gründe: Die grüne Bundestagsfraktion arbeitet an einem Tierschutzneuregelungsgesetz.

In der Zeit der Rot/Grünen Koalition haben wir im Jahr 2002 dem Tierschutz einen neuen besonderen Rang in der Rechtsordnung eingeräumt, indem wir den Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert haben.
Schon danach und nach dem Tierschutzgesetz ist das Quälen von Tieren und das Zufügen von erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden grundsätzlich verboten und unter Strafe gestellt. Tierquälereien, die bei sexuellen Handlungen mit Tieren verursacht werden können, fallen schon unter dieses Verbot.
In dem jetzt erarbeiteten Gesetzentwurf ist zusätzlich ausdrücklich ein Verbot sexueller Handlungen mit Tieren enthalten.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele