Frage an Hans-Christian Ströbele von Daniela W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Ströbele,
über die Berliner Zeitung ( http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/master-volksbegehren/357537.php ) erfahre ich leider, dass die GRÜNEN sich zu dem von dem Berliner Volksbegehren "Freie Zulassung zum Masterstudium" vorgelegten Wahlprüfstein nicht geäußert haben. Deshalb möchte ich Sie hier direkt fragen: Unterstützen Sie dieses Volksbegehren, das für Bachelor-Absolventen einen Rechtsanspruch auf freie Zulassung zum Masterstudium an derselben Hochschule durchsetzen möchte? Hier der Gesetzentwurf:
http://www.berlinermasterplan.de/media/Entwurf_Aenderungsgesetz_BerlHG_BerlHZG_12.5.11.pdf
Mit freundlichen Grüßen,
D. Wenzl
Sehr geehrte Frau Wenzl,
grundsätzlich unterstützen die Grünen das Anliegen in Berlin deutlich mehr Masterstudienplätze als bisher anzubieten - die Übergangsquote von durchschnittlich nur 50% ist in vielen Studiengängen schlicht zu wenig. Allerdings sehen sie bei dem vorliegenden Volksbegehren den Nachteil, dass mit der dort vorgeschlagenen Regelung Berlin zu einer Bildungsfestung im negativem Sinne würde.
Aufgrund des extrem harten Numerus-Clausus (durch die bundesweite hohe Nachfrage nach Berliner Studienplätzen) müssen z.B. auch viele Berliner Landeskinder ihren Bachelor in einem anderen Bundesland absolvieren. Man würde ihnen so die Chance nehmen, sich gleichberechtigt auf einen Masterstudienplatz in Berlin zu bewerben.
Ein weiteres Problem ist, dass in Berlin viele Fächer wie Lehrerbildung oder auch geisteswissenschaftliche Studiengänge an mehr als einer Uni studiert werden können oder sogar müssen - daher müssen auch die Masterangebote zwischen den Hochschulen durchlässig bleiben. Auch das würde durch das Volksbegehren verhindert, mit massiven Auswirkungen auf die freie Berufswahl der Studierenden in diesen Feldern.
Das dritte Problem ist die unnötige Barriere, die für den Wechsel des Hochschultyps zwischen BA und MA geschaffen würde. Wir wollen, dass ein Bachelorabsolvent von der FH - wie im Gesetz vorgeschrieben - sich gleichberechtigt für den Master an einer Universität bewerben kann. Und genau das würde mit dem Vorschlag des Volksbegehrens untergraben.
Letztlich ist die vorgeschlagene Regelung verfassungsrechtlich problematisch und kaum dem Grundsatz der Gleichbehandlung zu vereinbaren. Auf der einen Seite schränkt sie die freien Berufswahl ein, auf der anderen Seite führt sie zu einer unzulässigen Bevorzugung gegen die Studierende klagen könnten.
Aus diesen Gründen unterstützen die Grünen das Volksbegehren so nicht, auch wenn wir das dahinter liegende Ziel verstehen können.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele