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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Martin H. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Martin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

ich selbst bin, da stehe Gott vor, nicht in der Zwangslage als Bedürftiger zur Arbeitsagentur gehen zu müssen. Jedoch ist mir ein Sachverhalt zugetragen worden, welcher mich staunen läßt, daß derartiges in unserem Land möglich ist.

Seit ca. 2 Wochen wird an sämtliche Antragsteller der Berliner Arbeitsagenturen ein Formblatt ausgegeben, in welchem der Antragsteller seinen Migrationshintergund darlegen muß. Ich schreibe mit Bedacht: an sämtliche Antragsteller; also auch Deutsche nach Art. 16 GG (gleich welcher Herkunft) !!! Nach Auskunft des Job-Center Berlin-Mitte wird dieses Formblatt zu statistischen Zwecken ausgeteilt, auch wenn bekannt ist, z. Bsp. durch frühere Inanspruchnahme von Unterstützungen, das es sich bei dem Antragsteller um einen Deutschen nach Art. 16 GG handelt. Gleichsam ist es sehr fragwürdig, warum Einwanderer, als Antragsteller hier nochmals ihren Migrationshintergrund darlegen müssen, obwohl dies doch bereits den zuständigen Ausländerbehörden gegenüber geschehen sein müßte.

Ist dies eine neue Form des "Ariernachweises" ? Wer ist der Urheber dieses Formblattes? Wird dies bundesweit verteilt, oder ist es regional beschränkt?

Vieln Dank im Voraus

Hochachtungsvoll

Martin Halweg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Halweg.

Es hat gedauert, für die Verspätung bitte ich um Nachsicht. Aber inzwischen habe ich eine Stellungnahme der Bundesagentur eingeholt. Diese lautet:

Es handelt sich hierbei um eine bundesweite Erhebung. Die Bundesagentur erhält aus den § 281 Absatz 2 SGB III, § 53 Absatz 7 Satz 1 SGB II die Verpflichtung, das Merkmal in Ihrer Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik auszuweisen.
Die Grundlage für die Erhebung und weitere Regelungen sind in der "Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes“ schriftlich fixiert
(siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/mighev/index.html#BJNR137200010BJNE000700000 ).

Zur allgemeinen Umsetzung der Verpflichtung hat die Zentrale der Bundesagentur eine Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisung herausgegeben, die sie unter folgendem Link im Internet finden:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836/zentraler-Content/HEGA-Internet/A20-Intern/Dokument/HEGA-11-2011-Datenerhebung-Migrationshintergrund.html

Die Daten werden also für statistische Zwecke benötigt. Es bleibt zu prüfen, ob die erhobenen Daten wirklich nur dafür genutzt wurden. Ich werde mich an den Datenschutzbeauftragten wenden.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele