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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Bernd K. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Bernd K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr MdB Ströbele

Sind Sie der Meinung, dass das Veröffentlichen im und außerhalb des Internets unter einem Pseudonym - gerade oder insbesondere hinsichtlich politischer Themen - eine "Demokratie für Feiglinge" repräsentiert?

Was sagen Sie dazu, dass die niedersächsische stellv. Landesvorsitzende der Grünen Birgit Kemmer dies für die politische Diskussion im Internet wortwörtlich so beschreibt?

So geschehen am 05. September 2011 in einer Diskussionrunde zur niedersächsischen Kommunalwahl 2011 in der HalleIV in Lingen (Ems).
Quelle: http://www.emsvechtewelle.de/podcast/standpunkte-zur-lingener-stadtratswahl.html (bei 1:48 Minuten)

Schöne Grüße aus dem Emsland

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Koop.

Anonyme Veröffentlichungen zu politischen Themen können ärgerlich sein. Besonders ärgerlich ist es, wenn es sich um Beschimpfungen oder Verleumdungen handelt. Generelle Bewertungen der Nutzung von Pseudonymen vermeide ich.
Aber es kommt auf den Inhalt der Veröffentlichung und den Anlaß an, warum der Verfasser anonym bleiben will. Gerade in der politischen Auseinandersetzung sollte mit offenem Visier argumentiert werden.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Koop.

Lange mußten Sie auf eine Antwort warten. Mir ist nicht bekannt, welche Inhalte Gegenstand der anonymen Veröffentlichungen in Hannover waren und ob das Thema sich inzwischen erledigt hat.
Aber grundsätzlich bin ich der Meinung, daß die Beurteilung anonymer Veröffentlichungen im Internet oder auch sonst in den Medien davon abhängt, um welche Veröffentlichungen mit welchem Inhalt es sich handelt.
Medien, auch das Internet sind kein rechtfreier Raum. Aber allgemeine Meinungsäußerungen, Einschätzungen sowie sachliche oder wissenschaftliche Informationen und vieles mehr müssen den Autor nicht immer erkennen lassen.
Allerdings schreibt das Pressegesetz vor, daß Publikationen mit einem Impressum versehen sein also Herkunft und Verantwortlichen erkennen lassen müssen.
Wenn es um negative, gar beleidigende oder verleumderische Behauptungen über andere geht, muß die Möglichkeit zur Stellungnahme der Betroffenen oder Inanspruchnahme von Rechtsschutz gegen Falschbehauptungen eröffnet sein. Beim Aufzeigen vom Mißständen oder gar strafbarem Sachverhalten sollte auch die Möglichkeit zur Überprüfung und Gegendarstellung gegeben sein.
Aber es gibt auch Veröffentlichungen von großen Skandalen, Korruptionsaffären oder Straftaten, die Informanten und Veröffentlicher gefährden können. Dann ist es gerechtfertigt und vielleicht sogar notwendig, daß diese anonym bleiben. Die Veröffentlichungen von Daten aus dem US-Foreign-Office von wikileaks habe ich für richtig gehalten. Dies gilt jedenfalls so lange, bis nicht sog. Whistleblower gesetzlich geschützt werden. Wir arbeiten an einem solchen Gesetz.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele