Frage an Hans-Christian Ströbele von Matthias B. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Ströbele,
wie sehen Sie und Ihre Partei die Rechtmäßigkeit der GEZ bzw. der Haushaltsgebühr? Streben Sie eine Besserung der aktuellen Situation an oder sind Sie der Ansicht, dass die Einforderung einer Gebühr nur aufgrund der theoretischen Möglichkeit der Inanspruchnahme gerechtfertigt ist?
Meine Ansicht in Kürze:
1. Der Bildungsauftrag wird nur durch sehr wenige der zahllosen Spartenkanäle erfüllt.
2. Die Grundversorgung wäre durch zwei Sender (z.B. ARD und ein Regionalsender) problemlos zu erreichen.
3. Ein Konkurrieren um Einschaltquoten und teure Ereignisse/Filme mit den Privaten widerspricht der Natur und ursprünglichen Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen.
4. Selbiges gilt für Werbung für und auf jenen Sendern.
5. Durch Verschlüsselung der über den Grundbedarf (s.o.) hinausgehenden staatlichen Sender wäre eine tatsächliche Bezahlung für gewollte Inhalte möglich. Das System wäre somit demokratisch und beruhte nicht auf Staatswillkür.
6. Die aktuellen Gebühren erscheinen nur jenen niedrig, die a) die Leistungen in Anspruch nehmen und b) ein Einkommen haben. Als Student, z.B., sind knapp €20 im Monat äquivalent zu einer Woche Essen und bei Zutreffen von (a) eine nicht tragbare Geldverschwendung.
Ich persönlich kann nicht nachvollziehen, wie es sein kann, dass jedes deutsche Gericht die Einforderung einer Gebühr für nicht in Anspruch genommene Leistungen ODER die Inanspruchnahme bei freier Zugänglichkeit ohne Eingehen und Einwilligung in einen rechtsgültigen Vertrag als ungesetzmäßig ansehen würde und der Staat dennoch dieses schon fast kriminelle Vorgehen seit Jahrzehnten betreibt.
Da in Berlin gerade die Wahlen bevorstehen, interessiert mich Ihre Ansicht und die Ihrer Partei dazu natürlich besonders.
Mit freundlichen Grüßen,
M. Busch