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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christa J. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Christa J. bezüglich Finanzen

warum werden die ostbürger für gleiche arbeit immer mit 80% bezahlt .sind die westbürger besser als wir,was ich mir aber nicht vorstellen kann.ich bin in der pflege tätig und leiste genauso viel wie eine kollegin im westteil,die bekommt aber 100%gehalt als die im ostteil ist das gerecht.die kosten steigen im ostteil wie im westteil ,aber nicht das gehalt.ich finde es nicht gerecht was sie politiker mit uns machen. aber hauptsache sie helfen andere länder nur für ihr eigenes volk tuen sie nix.sagen sie mir nicht die kleinen leute verstehen es nicht,sie verstehen alles aber sie können ja nix ändern.
merkel hat wohl auch vergessen wo sie her kommt ,aber wenn man kanzlerin ist brauch man sich keine gedanken machen wo sie ihre mahlzeit herbekommt.ich gehe arbeiten für meine unkosten ,zum leben bleiben mir im monat 50,-euro zum leben zuwenig und zum sterben zuviel.die menschen sind sehr unzufrieden ,was man auch verstehen kann .sogar meine patienten leben an der armutsgrenze.wo soll das noch hinführen wenn es so weiter geht .ich könnte noch mehr schreiben aber das führt zuweit.
mfg fr. jung

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Jung.

Etwas verspätet komme erst dazu, Ihnen zu antworten. Ich mußte mich auch erst kundig machen.
Ich stimme Ihnen zu, dass eine unterschiedliche Entlohnung der gleichen Arbeit in Ost- und Westdeutschland rund 20 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr zeitgemäß ist.

Berlin ist allerdings inzwischen ein einheitliches Tarifgebiet, d.h. es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen dem Ost- und Westteil der Stadt.

Für die Pflegebranche, in der Sie tätig sind, gilt seit dem 1. August 2010 ein Mindestlohn von 8,50€. Im Januar 2012 und im Juli 2013 werden die Sätze noch einmal um jeweils 25 Cent angehoben.
Diese Entwicklung ist zu begrüßen, allerdings entspricht dieser Stundenlohn noch immer nicht einer angemessenen Bezahlung für die Arbeit, die in der Pflege geleistet wird.

Die Mindestlohn-Verordnung gilt außerdem nur für Arbeitnehmer/innen, die überwiegend sogenannte «Grundpflegeleistungen» erbringen. Dazu gehören z.B. das Waschen der Patienten, Hilfe beim Essen oder Anziehen.
Diese Einschränkung bedeutet, dass für viele in der Branche Tätige der Tarifvertrag nicht gilt, z.B. Haushaltshilfen, Auszubildende, Praktikanten und Betreuer für Demenzkranke.

Wegen weiterer Details und Beratung zu diesem Thema können Sie sich beispielsweise an die Gewerkschaft Verdi wenden.

Tatsächlich gibt es in der Pflegebranche immer noch Unterschiede der Mindestlöhne in den ost- und westdeutschen Bundesländern. Im Osten (ohne Berlin!) sind es nur 7,50€.

Die grüne Bundestagsfraktion hat diese ungerechte Trennung bereits in mehreren parlamentarischen Initiativen thematisiert, unter anderem in einer kleinen Anfrage (Bundestags-Drucksache 17/4133: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/041/1704133.pdf ).

Leider hat die Kommission aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die den Mindestlohn bei der Bundesregierung beantragt hat, die unterschiedliche Höhe in Ost und West vorgegeben. Neben verbesserten Rahmenbedingungen, für die Grünen streiten, müssen deshalb auch Tarifpartnern umlernen.

Wir werden uns als Fraktion auch weiterhin für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen gerade in der Pflegebranche in Ost und West einsetzen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele