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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Nils K. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Nils K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Herr Ströbele,

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mich sehr freue und es sehr unterstütze, dass Sie sich gegen einen Einsatz deutscher SoldatInnen im Lybien-Krieg einsetzen!
Die Beteiligung solcher zuvor im Irakkrieg hat gezeigt, wie angebliche internationale Bündnisverpflichtungen zum Vorwand genommen werden, um einerseits die eigenen politischen Aussagen und Ziele zu umgehen (siehe Grüne im Kosovo, Afghanistan) und andererseits das Entscheidungsrecht des Bundestages und der gewählten Vertreter der BürgerInnen darin zu beschneiden und letztlich weiter auszuhöhlen.

Deshalb meine Frage: Sind Sie bereit, tatsächlich vor das BVerfG zu ziehen, um diese Beteiligung zu verhindern, bzw,. klären zu lassen, ob dafür eine Entscheidung des Bundestages notwendig war/ist?

Ich finde dies notwendig, gerade um in Zukunft ein Grundsatzurteil in der Frage kriegerischer Beteiligung Deutschlands vorweisen zu können und würde mich sehr freuen, wenn Sie eine Klage durchziehen!

Mit freundlichen Grüßen
Nils Kellermann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kellermann.

Wie angekündigt prüfe ich die Möglichkeit/Frage, ob die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten am Bombenkrieg der NATO gegen Libyen, indem sie Ziele auswählen und das ohne Befassung des Deutschen Bundestages, mit dem Grundgesetz vereinbar ist, durch das Bundesverfassungsgericht klären zu lassen. Insbesondere geht es um die formalen Voraussetzungen, ob ein Abgeordneter oder nur mindestens eine Fraktion Organklage erheben kann. Außerdem erwarte ich weitere Antworten der Bundesregierung dazu, ob die 11 deutschen Soldaten in einem neu für den Libyenkrieg eingerichteten Gefechtsstand in Norditalien eingesetzt sind und ob die Bundesregierung ihre Rechtsauffassung angesichts dessen aufrecht erhält. Ab Anfang September tagen der Deutsche Bundestag und die Ausschüsse wieder. Ich gehe davon aus, daß dann eine Klärung erfolgen kann.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele