Frage an Hans-Christian Ströbele von Peter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Ströbele,
was bezewecken Sie mit Ihrer geplanten Verfassungsklage gegen die vermeindliche Teilnahme von deutschen Soldaten im Plannungsprozess gegen Lybien?
Ist Ihnen überhaupt bewust, das die NATO nur als gemeinsames Instrument funktionieren kann. Wenn Deutschland sich immer und immer wieder aus solchen gemeinsamen Operationen heraushält, so hat dies der deutsche Soldat zu tragen. Er wird immer mehr im Bündnis isoliert. Das bekommt jeder einzelne Soldat zu spüren, vom General bis runter zum untersten Mannschaftsdienstgrad. Die Bündnisfähigkeit ist somit akut gefährdet. Ich darf Sie bitten dies bei all Ihren Überlegungen zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
P.Bose
Sehr geehrter Herr Bose.
Das Bundesverfassungsgericht könnte feststellen, daß der Bundesverteidigungsminister die Verfassung und das Parlamentsbeteiligungsgesetz unrichtig auslegt und daß der Einsatz der 11 Bundeswehrsoldaten im Gefechtsstand der NATO zur Ziel-Auswahl für die Bomben und Raketen, die auf Libyen abgeschossen werden, nur mit Zustimmung des Bundestages zulässig wäre.
Politisch geht es mir zunächst mal darum, daß die Bundesregierung klar zu Ihrer Beteiligung an dem NATO-Luftkrieg in Libyen steht und nicht in der Öffentlichkeit so tut, als habe Sie mit diesem Krieg und der immer weiteren Ausweitung der Bombenziele überhaupt nichts zu tun.
Rechtlich geht es darum, daß die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist und sein soll, daß also die konkrete Beteiligung der Bundeswehr an Kampfeinsätzen nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages zulässig ist. Deshalb können zwar Bundeswehrsoldaten in Stäben der NATO tätig sein und bleiben, ohne daß in jedem Einzelfall der Bundestag zustimmen muß. Wenn aber, wie jetzt, zum NATO-Hauptquartier zusätzliche 11 deutsche Soldaten der Luftwaffe in einen neu eingerichteten Gefechtsstand, der mit der Zielauswahl für den Bombenkrieg in Libyen beschäftigt ist, abkommandiert werden, dann ist das anders. Dann geht das nicht ohne vorherige Information und Zustimmung des Parlaments. Das entnehme ich der sog. AWACS-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2008 und übrigens auch dem Parlamentsbeteiligungsgesetz.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele