Frage an Hans-Christian Ströbele von Matthias K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Ströbele,
vor Hartz IV durfte man mit ergänzender Sozialhilfe 120 Euro , die nicht angerechnet wurden, dazu verdienen.
Jetzt gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Ihre Partei hat auch zu diesem Umstand beigetragen.
Wann wird dies mal wieder zum Thema gemacht, um wieder eine anrechnungsfreie Zuverdienstmöglichkeit für Bezieher von Grundsicherung zu ermöglichen?
Ich kenne einige "Aufstocker" die grosse Angst davor haben, im Alter in die Grundsicherung zu kommen und dann mit dem wenigen Geld leben müssen, ohne die Möglichkeit einen kleinen Job anzunehmen.
Sehr geehrter Herr Kreutz,
Die Furcht von "Aufstockern" vor Altersarmut ohne Möglichkeit zum Zuverdienst kann ich nachvollziehen.
Ich bin der Auffassung, dass Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung insgesamt reformbedürftig ist und überarbeitet werden muss. Die grüne Partei und Fraktion hat hierfür das Konzept der Grünen Grundsicherung entwickelt. Ein Element der Grünen Grundsicherung ist die Festsetzung der Regelleistung in einer Höhe, die das sozio-kulturelle Existenzminimum garantiert und die Autonomie derjenigen schützt, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind.
Ich trete dafür ein, die Regelbedarfe neu zu berechnen und an das gestiegene Preisniveau anzupassen. Insbesondere müssen die Berechtigten in die Lage versetzt werden, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne hat wiederholt deutlich gemacht, dass die Leistung so ausgestaltet werden muss, dass es dem sozialstaatlichen Gebot der Deckung des Existenzminimums für alle Menschen Rechnung trägt. Schon lange fordern wir z.B. die Regelsätze von Hartz IV-Empfängern auf 420,- Euro hochzusetzen. Empfänger von Leistungen dürfen nicht gezwungen sein, ergänzend zur Grundsicherung ihr Existenzminimum über Erwerbsarbeit zu decken.
Grundsicherung soll erhalten, wer aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, sein Existenzminimum zu sichern. Wir halten es aus diesem Grund für richtig, wenn man eigenes Erwerbseinkommen zunächst grundsätzlich einsetzen muss. Allerdings sollten geringe Verdienste bis etwa 200,- Euro anrechnungsfrei sein.
Auch heute schon wird bei der Berechnung der Grundsicherung eigenes Erwerbseinkommen nicht vollständig angerechnet. Im Regelfall können Erwerbstätige 30% ihres Einkommens absetzen, höchstens jedoch 50% des Eckregelsatzes. Im begründeten Einzelfällen kann auch ein höherer Freibetrag zugebilligt werden.
Ich hoffe, daß die grünen Vorschläge mit neuen politischen Mehrheiten bald umgesetzt werden können, damit dies den Betroffenen konkret zugutekommt und sie keine Angst mehr zu haben brauchen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele