Frage an Hans-Christian Ströbele von Jan N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
verheiratete Paare profitieren bei der Steuer vom Ehegattensplitting. Paare, die nur zusammenleben und den Trauschein nicht haben, profitieren davon nicht. Bei Hartz4 müssen die Partner füreinander aufkommen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Wieso werden Ehepaare im Vergleich zu Paaren, die nur zusammenleben bevorzugt und bei Hartz4 gibt es diese Bevorzugung nicht? Was macht ein Paar mit Trauschein besser, als ein Paar ohne Trauschein?
Mit freundlichen Grüßen
Jan Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann.
Besteuerung richtet sich nun mal nicht danach, ob die betroffenen Menschen besser oder schlechter sind. Steuern erhoben werden nach anderen Kriterien.
Das Ehegattensplitting, d.h. die Möglichkeit für Eheleute gemeinsam steuerlich veranlagt zu werden und damit gerade in traditionellen Ehen, in denen häufig nur einer berufstätig ist, Steuern zu sparen, haben wir Grünen von Anfang an kritisiert und abschaffen wollen. Auch in den letzten grünen Programmen findet sich die Forderung nach einer Änderung der Regelung des Ehegattensplitting als Möglichkeit, mehr Steuern einzunehmen.
Wir fordern auch, gleichgeschlechtliche Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben, gleichzustellen.
Besser wäre aber die vollständige Abschaffung des Ehegattensplitting. Die Begründung für dessen Beibehaltung ist die Förderung der Ehe, die auch im Grundgesetz verankert ist. Das aber dürfte nicht mehr zeitgemäß sein.
Sie haben aber völlig Recht damit, daß die Berücksichtigung des Instituts der Ehe bei der Hartz IV-Regelung dann eigentlich auch erfolgen müßte. Aber die Ehe bei reichen Steuerzahlern scheint mehr wert zu sein als bei armen Hartz-IV-Empfängern.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele