Frage an Hans-Christian Ströbele von Uli S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
es gibt eine Organisation die nennt sich Deutsches Amt für Menschenrechte, welche Gebietskörperschaften vermittelt und auch einen gültigen Führerschein ausstellt. Ist diese Organisation öffentlich angemeldet und ist der Führerschein gültig, den diese "Behörde" ausstellt ? http://deutsches-amt.de/amter.html
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Hochachtungsvoll
Uli Schmidt
Sehr geehrter Her Schmidt,
Da kann ich nur abraten. Ich würde es nicht riskieren, mit einem von diesem Deutschen Amt ausgestellten Führerschein am Straßenverkehr teilzunehmen. Denn Ihr Zweifel ist berechtigt.
Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden durch die "zuständige Behörde (Fahrerlaubnisbehörde)", § Abs. 1 S. 1 StVG. http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html
Diese Behörden führen ´örtliche Fahrerlaubnisregister´ über von Ihnen erteilte bzw. registrierte Fahrerlaubnisse und entsprechende Führerscheine, § 48 Abs. 1 StGB. Aufgrund § 6 StVG bestimmte der Bundesverkehrsminister in der Fahrerlaubnisverordnung (§ 73 Abs. 1 FEV), dass nur die "nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden oder den Behörden, denen durch Landesrecht die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde zugewiesen werden" tatsächlich Fahrerlaubnisbehörden im Sinne des Gesetzes sind. http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__73.html
Dazu gehört der Betreiber des sogen. "Deutschen Amts" nach meiner Kenntnis nicht. Als Administrator der zugehörigen von Ihnen genannten Webseite ist bei DENIC registriert eine "SÜRMELI Foundation International" des Mustafa-Selim Sürmeli, Bielfeldtweg 26, 21682 Stade. http://www.kreis-stade.de/default.cfm?id_adresse=159312
Ich teile dessen dort und auf diversen anderen Webseiten propagierten Rechtsansichten nicht.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele