Frage an Hans-Christian Ströbele von Johannes P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo und guten Tag Herr Ströbele!
Hinter Selbstverständlichkeiten verbirgt sich oft unerklärliches! Meine Frage an Sie:
Warum eigentlich hat der Bundesbürger als Mittel zum Beweis seiner Identität einen PERSONALausweis? Man sagt, die deutsche Sprache wäre sehr exakt und meiner Meinung nach ist sie das auch. Aber warum PERSONAL? In anderen Ländern kommt sowas offensichtlich nicht vor. Und warum steht bei uns Bundesbürgern unter Staatsangehörigkeit nicht BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND sondern DEUTSCH? Ich glaube in allen anderen Staaten steht dort, wo es um die Staatsangehörigkeit geht, die jeweilige Nation namentlich aufgeführt. In Österreich steht in den Ausweisen also nicht Österreichisch, sondern Österreich!
Herr Ströbele, was steckt denn dahiner?
Für eine informative Antwort wäre ich- und all jenen, die an diesen Fragen interessiert sind, äusserst dankbar. Dafür würde ich Sie auch glatt zum Pizza essen herzlichst einladen! ,-)
Beste Grüße,
Johannes Peters
Sehr geehrter Herr Peters.
Der Personalausweis heißt wohl so, weil er "auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen" ist. So steht es in § 1 des Gesetzes über Personalausweise. Es geht also um die "Personalien. Viele anderen Staaten kennen einen solchen Personalausweis nicht, sondern nur einen Paß.
In § 1 Absatz2 dieses Gesetzes steht unter Nr. 9, daß der Ausweis als Angabe über die Person: "Staatsangehörigkeit" enthält. So steht es auch im Paßgesetz. Warum diese Angabe der Staatsangehörigkeit mit "Deutsch" und nicht "Deutschland" erfolgt, weiß ich auch nicht.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele