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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Daniela W. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Daniela W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Lieber Herr Ströbele,

auch mich interessiert Ihre Meinung zur Tötung (oder war es Mord?) von Osama bin Laden.
Darüber hinaus möchte ich wissen, ob und wenn ja, wie Sie im Bundestag die Reaktion von Frau Merkel (und auch die von Herrn Wulff) ansprechen werden.
Dass Frau Merkels Reaktion keineswegs christlich war, ist eine Sache, was mir richtiggehend Angst macht ist, dass sie sich in einem Staat, in dem es keine Todesstrafe gibt über die Tötung/Mord zum Zwecke der Strafe/Rache erfreut zeigt. Ist das nicht schon sehr grenzwertig aus verfassungsschützender Perspektive wenn eine deutsche Bundeskanzlerin so etwas sagt? Die Äußerung ist sicherlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, aber als Bürger zählt für mich ja auch die persönliche Meinung von Politikern. Von daher bin ich auch froh, dass Frau Merkel sich derart entblößt hat, und hoffe, dass ein Misstrauensvotum erwogen wird. Würden Sie das unterstützen?

Schöne Grüße
D. W.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Wenzl.

Die Festnahme von Osama Bin Ladin wäre von UN-Resolutionen gedeckt gewesen. Eine Mission zur Tötung von Bin Laden nicht. Das wäre eine extralegale Hinrichtung, die gegen das Grundgerecht und internationales Recht verstoßen. Es kommt also darauf, war Auftrag und Ziel der Operation "Geronimo" war.

Wegen der Äußerung der Bundeskanzlerin habe ich heute eine Parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Sie lautet:

"Frage zur Fragestunde am 11.5. 2011
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundeskanzlerin („Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.“) , nachdem gerade aufgrund der Erklärung des Weißen Hauses vom gestrigen Abend, der Getötete sei unbewaffnet gewesen, immer wahrscheinlicher wird, dass Ziel der Operation „Geronimo“ in der pakistanischen Stadt Abbottabad nicht die Festnahme von Osama Bin Ladens, sondern dessen Tötung außerhalb eines Kriegsgebietes sowie außerhalb eines bewaffneten Konflikts war, die einer völkerrechtswidrigen sowie damit extralegalen Hinrichtung gleichkäme und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Aussage der Bundeskanzlerin diese ihre Aussage angesichts dessen, dass nach dem Grundgesetz nicht nur die Würde jedes Menschen unantastbar sowie von aller staatlicher Gewalt zu achten ist, sondern auch die Todesstrafe ausdrücklich abgeschafft ist und eine solche gezielte Tötung mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht zu vereinbaren ist?"

Mit freundlichem Gruß
Ströbele