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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Heike G. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Heike G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Ihre Meinung zur Exekution von Osama Bin Laden würde mich sehr interessieren.
Ich persönlich bin etwas geschockt, dass Frau Merkel sich darüber freut und habe sogar Mitleid mit Herrn Bin Laden, dem man keinen Prozeß gegönnt hat.

Mit freundlichen Grüßen,
Heike Größle

(Die Antwort kann auch gerne mit Verweis auf einen Artikel oder Fernsehsendung erfolgen, Danke)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Größle.

Der genaue Ablauf der Militäroperation gegen Bin Laden ist weiter unklar. Die Meldung, dieser sei bewaffnet gewesen und habe sich gegen die Festnahme gewehrt, ist ja gestern Abend korrigiert worden. Bin Ladin war unbewaffnet. Danach wird immer wahrscheinlicher, daß Ziel dieser Operation in der pakistanischen Stadt Abbottabad nicht die Festnahme von Osama Bin Landen durch die US-Spezialeinheit Navy Seals war, sondern dessen Tötung. Dafür sprachen vorher schon Meldungen von CNN unter Berufung auf US-Offizielle, es habe sich um eine „Kill-Mission“ gehandelt. Es ist schwer nachvollziehbar, daß mehrere Duzend ausgebildete Kämpfer dieser Einheit, Bin Laden nicht festnehmen konnten, selbst wenn er sich unbewaffnet gewehrt hat.
Dringend erklärungsbedürftig ist deshalb jetzt, wie sich der in dem Haus Überraschte in welcher Situation ohne Waffe gewehrt hat und wie es zu den tödlichen Schüssen kam.

Eine Mission, Osama zu töten, wäre eine extralegale Hinrichtung und mit rechtsstaatlichen Grundprinzipien und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht zu vereinbaren. Der des vielfachen Massenmordes beschuldigte Osama befand sich außerhalb eines Kriegsgebiets. Es spricht vieles dafür, daß er von der großen Übermacht der Spezialeinheit hätte festgenommen und einem rechtsstaatlichen Verfahren zugeführt werden können.

Auch ich halte die Erklärung der Bundeskanzlerin, sie freue sich darüber, dass es gelungen ist, Osama Bin Laden zu töten, mit dem Grundgesetz nicht für vereinbar, weil danach nicht nur die Würde jedes Menschen unantastbar und von aller staatlicher Gewalt zu achten, sondern auch die Todesstrafe ausdrücklich abgeschafft ist. Eine solche gezielte Tötung ist auch mit Internationalem Recht nicht zu vereinbaren.
Sie haben völlig recht. Die Festnahme des gesuchten Osama Bin Laden und ein ordentliches Gerichtsverfahren wären die rechtsstaatliche Alternative zur Tötung gewesen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele