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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hans K. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Hans K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die deutsche Einheit
Der Zusammenbruch der DDR und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten 1989/90.

Noch vor dem Ende der Verhandlungen beschließt die Volkskammer in einer Sondersitzung am 23. August 1990 den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990.

Aufgrund der Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges für Deutschland als Ganzes und Berlin ist eine Wiedervereinigung jedoch ohne deren Zustimmung nicht möglich.
Im "Vertrag über die abschließenden Regelungen in bezug auf Deutschland" vom 12. September 1990 werden dann die völkerrechtlichen Aspekte der Wiedervereinigung geregelt. Deutschland erhält damit seine volle Souveränität zurück. (Anmerkung, Deutschland erhält Souveränität, nicht BRD)
(ag/lb) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
http://www.hdg.de/lemo/html/DieDeutscheEinheit/index.html

Vereinte Nationen
Durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 haben sich die beiden deutschen Staaten vereinigt und bilden einen souveränen Staat.
http://www.unric.org/de/pressemitteilungen/4116-die-192-mitgliedstaaten-der-vereinten-nationen
"Anschluss der DDR": Platzeck löst Kontroverse aus
http://www.tagesspiegel.de/politik/anschluss-der-ddr-platzeck-loest-kontroverse-aus/1914346.html

Frage:
Ist die DDR der BRD am 3.Oktober Beigetreten?
Hat sich die DDR der Bundesrepublik Angeschlossen?
Hat sich das Gebiet der BRD durch den Beitritt der DDR vergrößert, Artikel 29.GG a.f?
Haben sich beide deutschen Staaten zu einen Staat Vereinigt?
Haben sich beide deutsche Staaten durch Beitritt Vereinigt und bilden das souveräne Deutschland, nach 2+4 Vertrag und Note an die Vereinten Nationen?
Ich hoffe von Ihnen eine verwertbare Antwort zu bekommen.

Gruß
H. Klein

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Klein.

Ach H. K., der Beitrittsprozeß der neuen Bundesländer und die Größe der Bundesrepublik läßt Sie offensichtlich nicht ruhen. Im Oktober vergangen Jahres hatte ich schon eine Frage von Ihnen zu diesem Thema beantwortet.
Die neuen Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern sind der Bundesrepublik Deutschland beigetreten.
Wie der Präambel de Grundgesetzes zu entnehmen ist, ist dadurch das Gebiet der BRD entsprechend vergrößert worden.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele