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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von H.-Jürgen S. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von H.-Jürgen S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ströbele,

heute las ich, dass SPD und Grüne es abgelehnt haben,mit der Linkspartei
ein Normenkontrollverfahren wegen der Neuregelung der Hartz IV-Sätze
einzuleiten.
siehe: http://www.sozialticker.com/hartz-iv-reform-spd-und-gruene-lehnen-schnellen-gang-nach-karlsruhe-ab_20110314.html

Im Zusammenhang der Neuregelung der erwähnten Hartz IV-Sätze ist dann auch durch die Grünen offensichtlich nur heiße Luft produziert worden, um die Bevölkerung auf´s Glatteis zu führen. Ich kann mich noch andie Aussagen Ihrer Partei erinnern, die Sie postuliert hat einmal zur Höhe aber auch zur Berechnung. Mich würden die Gründe der Grünen zu dieser Ablehnung interessieren, Glauben Sie ernsthaft, das Ihnen nach diesem erneuten abnicken des Hartz IV-Machwerkes noch irgend jemand glauben wird, dass Ihre Partei, immerhin der Urheber dieses Menschenverachtenden und verfassungswidrigen Machwerkes, eine Wende auch nur erwägt?

mit freundlichem Gruß
H.-Jürgen Stelzer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Stelzer.

Sie übersehen, daß die SPD-Bundestagsfraktion der neuen Hartz-IV-Regelung im Bundestag letztlich zugestimmt hat. Es ist nicht zu erwarten, daß sie jetzt gegen die eigene Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht Klage erhebt.
Sie übersehen auch, daß die grüne Bundestagsfraktion im Bundestag gegen diese Neuregelung gestimmt hat. Es ist also nichts mit Abnicken durch Die Grünen.
Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht macht solange keinen Sinn, solange nicht die notwendige Zahl an Bundestagsabgeordneten eine solche Klage unterstützt.
Bei Zweifeln über die Vereinbarkeit des Bundesgesetzes mit dem Grundgesetz entscheidet das Bundesverfassungsgericht nur auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages. So steht es in Artikel 93 I 2 Grundgesetzt. Bis zur Änderung des Grundgesetzes am 1.12.2009 war sogar ein Drittel erforderlich. Weder ein Drittel noch ein Viertel der Abgeordneten, die mitmachen, ist derzeit in Sicht. Die Abgeordneten von Grünen und Linken reichen nicht aus. Eine Klage von weniger als einem Viertel würde ohne Weiteres als unzulässig verworfen.
Die Grünen unterstützen Einzelkläger, also von der Hartz-IV-Regelung Betroffene, bei Klagen gegen die neue Hartz-IV-Regelung. Solche Klagen könnten auch schneller beim Bundesverfassungsgericht landen und entschieden werden, weil davon auszugehen ist, daß Sozialgerichte Vorlagebeschlüsse beim Bundesverfassungsgericht fassen. Dies ist wahrscheinlich, zulässig und macht deshalb mehr Sinn.

Mit freundlichem Gruß

Ströbele