Frage an Hans-Christian Ströbele von Burkhard S. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag, Herr Ströbele,
erst der Sachverhalt - dann die Frage:
Ich gehöre zu der wachsenden Zahl derer, die ihr Einkommen aus mehr als einer Beschäftigung erzielen. Konkret: eine 22,5 Stunden versicherungsprlichtige Anstellung und ein Nebengewerbe mit verschiedenen Tätigkeiten. Die Anstellung habe ich für die Dauer eines Jahres verloren, die Nebentätigkeiten führe ich weiter aus. Nach der Arbeitslosmeldung wurde mir ALG I gewährt und über die ARGE Hife zum Lebensunterhalt.
Nun wurde mir rückwirkend der Anspruch auf ALG I aberkannt (und die geleisteten Zahlungen werden zurückgefordert), da ich mit den Nebentätigkeiten wöchentlich 15 Std. oder mehr beschäftigt gewesen bin.
Da ich dem Arbeitsmarkt über den ganzen Zeitraum uneingeschränkt zur Verfügung gestanden habe, kann ich mir nicht vorstellen, daß die konsequente Anwendung dieser 15-Stunden-Regelung durch die Agentur für Arbeit im Sinne des Gesetzgebers und auch nicht im Interesse der Steuerzahler liegt.
Die Alternative hätte ja darin bestanden, das Nebengewerbe bei Eintritt der Arbeitslosigkeit sofort einzustellen und dafür einen höheren Aufstockungsbetrag durch die ARGE zu kassieren.
Fragen:
Ist der Politik der Irrsinn dieser Regelung eigentlich bekannt?
Wenn ja: sind bereits klärende Gerichtsverfahren anhängig?
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Schubert
Sehr geehrter Herr Schubert.
Ich weiß nicht, welche Regelung Sie meinen, die Irsinn sein soll. Geht es um die Anrechnung von Nebenverdiensten oder um die Angaben, die Sie bei der Meldung der Arbeitslosigkeit machen müssen?
Ihnen ist ja zuzugestehen, daß die Regelungen zum Bezug von Arbeitslosengeld und zur Hilfe zum Lebensunterhalt häufig schwer durchschaubar und wenig sinnvoll sind. Auch ich kenne dazu Beispiele, daß sogar die Sachbearbeiter der Instanzen der Arbeitsverwaltung entgegengesetze Meinungen vertreten.
Aber Ihr Rätsel kann ich auf Grund Ihrer bisherigen Angaben nicht lösen. Nicht nur, weil ich kein Experte zu den Untiefen der angesprochenen Regelungen bin und der Themenbereich nicht zu denen geört, mit denen ich im Bundestag besonders befaßt bin, sondern weil Sie nicht mitteilen, welche Angaben zu Ihren Nebentätigkeiten Sie bei der Anmeldung Ihrer Arbeitslosigkeit gemacht haben, welche Nebentätigkten Sie ausüben und ausgeübt haben und wieso Sie trotz Ihrer Nebentätigkeiten dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung standen.
Wenn ich dazu mehr erfahre, kann ich unsere Experten fragen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele