Frage an Hans-Christian Ströbele von Frederic G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
durch die Aussetzung der Wehrpflicht ist die Abschaffung des Zivildienstes bereits eine beschlossene Sache. Soziale Einrichtungen stehen deshalb schwere Zeiten bevor,
Meine Frage lautet deshalb: Wäre ein verpflichtender Zivildienst für alle mit dem Grundgesetz vereinbar? Kann der Staat Bürger zu so etwas zwingen?
Ich bedanke mich bereits im Vorfeld für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Frederic Graeb
Sehr geehrter Herr Graeb,
Sie haben Recht. Für soziale Einrichtungen bringen die Aussetzung der Wahrpflicht und damit auch die Abschaffung des Zivilersatzdienstes große Probleme. Diese sollen und können aber durch Einfünrung eines allgemeinen zivilen Zwangsdienst Z nicht gelöst werden. Dafür müssen andere Wege gesucht werden.
Denn der Staat darf Bürger und Bürgerinnen nicht zu einem allseitigen Zivildienst verpflichten. Dies verstieße gegen Art. 12 Abs. 2 + 3 des Grundgesetzes. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html
Ausnahmsweise dürften bei unabweisbarem Bedarf gesetzlich nur solche Dienstpflichten zum Nutzen des Gemeinwesens begründet werden, die "herkömmlich" sind. Dies sind dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 92, 91, 111) zufolge nur solche Pflichten, die ihrer Art nach allgemein als traditionell angesehen werden, also - anders als der Zivildienst - schon vor der NS-Zeit bestanden: zum Beispiel kurzzeitige Deichhilfe-, Feuerwehr-Dienstpflicht und einfache sogen. gemeindliche Hand- und Spanndienste.
Mit freundlichen Grüßen
Ströbele