Frage an Hans-Christian Ströbele von Zoran K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
vielen Dank für Ihre o. g. Antwort vom 05.01.2011 auf meine Frage bezüglich meiner Rückkehr nach Deutschland. Das ist richtig, ich hatte mich mit meinem Anliegen schon vorher direkt an Sie gewandt und Ihnen Unterlagen zugeschickt.
In Ihrer Antwort auf meine Frage sagen Sie, ich sollte dem Mitarbeiter der Ausländerbehörde überzeugende Argumente liefern, wie ich zum Zeitpunkt des Erlöschens meiner unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, im Oktober 2007 meinen Lebensunterhalt bestritten hätte. Genau das habe ich gemacht, doch er ließ mein Argument nicht gelten. Ich arbeitete als Dozent für Deutsch als Fremdsprache und Kursleiter im Projekt der Bundesagentur für Arbeit „50Plus“ und „Passwort Deutsch“. Mein damaliger Vertag lief vorerst im März 2007 aus und hätte ohne weiteres verlängert werden sollen, da ich als Kursleiter das Projekt bis Dezember 2007 hätte leiten sollen. Also wäre mein Unterhalt im Oktober 2007 gesichert, durch meine Tätigkeit, bei der größten Privatschule in Bayern (die Details nannte ich Ihnen in der Mail direkt an Sie).
Sie sagen, dass Sie meine Chancen für die gesetzliche Voraussetzung einer Ausnahme des Erlöschens meiner unbefristeten Aufenthaltserlaubnis als hoch sehen. Da ich jetzt, aus eigenen Mitteln, leider keinen Anwalt beauftragen kann, ich von dem betreffendem Mitarbeiter der Ausländerbehörde bereits eine „nein“ erhalten habe, WAS BLEIBT MIR NOCH ZU TUN (außer einen Anwalt zu beauftragen)???
Eine Wohnung hätte ich sofort und nach Deutschland würde ich zurückkehren, nach dem ich eine gesicherte Arbeitsstelle haben würde. Also, was kann ich jetzt noch machen? Ich bin sehr zuversichtlich, dass ich rasch Arbeit finden würde.
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Zoran Kundid