Frage an Hans-Christian Ströbele von Zoran K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
ich wende mich an Sie, weil ich Sie für einen der vertrauenswürdigsten Politiker Deutschlands halte und weil Sie Jurist sind.
Bei meiner Frage geht es um mein Rückkehrecht nach Deutschland. Ich habe als Kind von 1969 bis 1975 in Bielefeld gelebt und war dort von der 1. bis zur 6. Klasse zur Schule gegangen. Ende 1991 war ich erneut vom damaligen Jugoslawien nach Bielefeld gezogen, hatte bis 1994 eine Duldung und Ende 1997 bekam ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Bei den Ausländerbehörden in Bielefeld erkundigte ich mich damals auch nach einer Aufenthaltsberechtigung. Es wurde mir gesagt, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis würde einer Aufenthaltsberechtigung gleichkommen. Im März 2007 zog ich von Bad Reichenhall nach Split zurück, mit der Absicht mich hier selbständig zu machen, muss aber feststelle, dass nahezu nur korrupte Menschen hier in Kroatien erfolgreich sein können und ich habe hier massive INTEGRATIONSPROBLEME, kann mich dieser Lebensweise äußerst schwierig anpassen und das wird einer der Gründe sein warum ich hier keine Arbeit bekomme und das als Deutsch- und Englischlehrer und Freizeit- und Touristikmanager. Arbeit bekommt man hier nahezu nur über Beziehung (was mir von sehr hoher Stelle direkt gesagt wurde) oder man muss einflussreiche Menschen "schmieren". Beides ist für mich inakzeptabel. Jetzt würde ich gern wieder nach Deutschland zurück und in meinem Beruf als Lehrer für Deutsch als Fremdsprache, oder Sozialpädagoge arbeiten auch an der Integration von Zuwanderern arbeiten, was ich auch vorher gemacht habe, bei der AWO, den Grone Schulen und den Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft gemacht hatte.
Doch die Ausländer Behörde, des Ortes, in dem ich zuletzt gewohnt hatte, teilte mir mit, dass meine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ungültig geworden sei. Ist das in der Tat so? Darf ich wirklich nicht mehr nach Deutschland zurück?
Danke im Voraus.
Mit Freundlichen Grüßen
Zoran Kundid
Sehr geehrter Herr Kundid.
Sie hatten sich bereits vor Ihrer Frage über abgeordnetenwatch mit dem selben Anliegen direkt an mich gewandt und Unterlagen übermittelt.
Daher wissen Sie, daß die Sach- und Rechtslage Ihres Falles kompliziert ist.
Grundsätzlich erlöschen Aufenthaltstitel nach § 51 des Aufenthaltsgesetzes, wenn der Ausländer nicht nur vorübergehend ausreist und wenn der Ausländer nicht innerhalb von sechs Monaten wieder einreist. Die Ausländerbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen eine längere Frist bestimmen, wenn dies beantragt wurde.
Dieses automatische Erlöschen des Aufenthaltstitels ist nur wenigen bekannt. Deshalb beantworte ich auch jetzt öffentlich.
Denn viele Ausländer, die sich für längere Zeit im Ausland aufhalten, werden durch die Feststellung überrascht, daß ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis plötzlich nicht mehr gültig sein soll. Einige haben sich aus diesem Grund an mich gewandt. Aber die Gesetzeslage ist so.
Dies wurde Ihnen durch die Ausländerbehörde erläutert, wie Sie dem Schreiben entnehmen konnten, das Sie mir zugeleitet hatten.
Dort steht auch, daß das Gesetz Ausnahmen vom Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis vorsieht, etwa wenn sich der Ausländer mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist.
Zwar hat die Ausländerbehörde bei Ihnen den rechtmäßigen Aufenthalt von 15 Jahren angenommen, aber verneint, daß der Unterhalt gesichert ist.
Die Ausländerbehörde geht davon aus, für die Prognose, daß Sie Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten können, komme es auf Zeitpunkt Oktober 2007 an, also den Zeitpunkt des Erlöschens der Aufenthaltserlaubnis.
Damals wäre aber nach Auffassung der Behörde die Prognose negativ gewesen.
Ich kann abschließend nicht entscheiden, ob die Rechtsauffassung des Ausländerbehörde richtig ist und auch nicht, was damals dafür sprach, daß Ihr Lebensunterhalt in Deutschland gesichert war. Dazu müßte ich die Rechtsprechung zu den einschlägigen Vorschriften überprüfen und von Ihnen nähere Informationen über Ihr Einkommens- und Vermögensverhältnisse in Deutschland erhalten und über Ihre Möglichkeit rasch einen ausreichend bezahlten Job zu finden.
Für diese weitere Aufklärung fehlt mir aber die Zeit. Deshalb übernehme ich auch keine neuen Mandate als Anwalt.
Ich kann Ihnen nur raten, einen kundigen Rechtsanwalt zu beauftragen oder doch wenigstens selbst der Ausländerbehörde möglichst überzeugende Argumente zu schreiben, wie Sie ihren Lebensunterhalt in Deutschland ohne öffentliche Mittel hätten bestreiten können. Aber wohlgemerkt, es kommt auf den Zeitpunkt Oktober 2007 an.
Ihre Chancen, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Erlöschen Ihrer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis doch vorliegen, schätze ich gar nicht so schlecht ein.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele