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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Yves B. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Yves B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

in folgendem Nachrichtenartikel:
http://www.taz.de/1/netz/netzpolitik/artikel/1/manning-soll-gegen-wikileaks-aussagen/
werden einige brisante Berichte bzgl. des Vorgehens der US-Behörden gegen Beteiligte an Wikileaks-Veröffentlichungen zusammengetragen:

-Unter Berufung auf Zeugen wird von folterähnlichen Haftbedingungen für den des Geheimnisverrats verdächtigten Exsoldat Bradley Manning berichtet. Er werde ständig beobachtet, sei gesundheitlich angeschlagen und grundlosen Schikanen ausgesetzt: 23-stündige Einzelhaft täglich, Verweigerung von Bettlaken und Kopfkissen sowie Verbot von Sportübungen. Ein Armeeleutnant hat als Zeuge geäußert, es seien langfristige psychische Schäden zu befürchten.

-Laut einer britischen Zeitung haben US-Behörden Manning Hafterleichterungen oder Verlegung in ein Zivilgefängnis für die Aussage angeboten, Wikileaks-Gründer Assange habe ihn zu dem Datendiebstahl angestiftet. Damit solle Assange an die USA ausgeliefert und dort vor Gericht gestellt werden können.

Sofern dies zutrifft, wäre dies ein durch US-Staatsorgane verübter Versuch, durch menschenrechtswidrige Praktiken ein vorgefertigtes Geständnis zulasten eines Dritten zu erpressen, um dessen politischer Verfolgung rechtsstaatlichen Anschein zu geben.

Ich bitte um Auskunft, was Sie als MdB und Mitglied des Auswärtigen Ausschusses diesbzl. unternehmen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Yves Busch

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Busch.

Von den unwürdigen, menschenrechtswidrigen Haftbedingungen, unter denen Herr Manning in den USA im Gefängnis ist, habe ich gelesen. Von belegten konkreten Versuchen, Falschaussagen zu erpressen, wußte ich bisher nichts.
Leider müssen wir seit Guatanamo, Reditions (Verschleppung von Gefangenen zum Zweck der Folter) und Abu Graib davon ausgehen, daß solche Mittel US-Behörden nicht fremd und in US-Gefängnissen durchaus möglich sind.

Solche Praktiken sind durch internationale Vereinbarungen und in Deutschland nach § 136 a Strafprzeßordnung verboten.
Aussagen, die unter solchen Umständen zustande gekommen sind, sind im Strafprozeß nicht verwertbar.

Ich werde versuchen über Parlamentarische Fragen an die Bundesregierung und durch Nachfragen bei US-Menschenrechtsanwälten, die Sachverhalte zu verifizieren. Sollten die Vorwürfe bestätigt werden, kann ich versuchen, Verurteilungen dieser Praxis durch den Deutschen Bundestages und die Bundesregierung zu initiieren. Allerdings lehrt die Erfahrung, daß dazu wenig Bereitschaft besteht. Was bleibt, sind Proteste bei US-Stellen.
Angesichts der massiven Drohungen von US-Senatoren und Forderungen der Todesstrafe gegen Assenge mit anscheinend großer Zustimmung der Bevölkerung wird dies aber wohl nicht viel nützen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele