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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Frank N. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Hans-Christian Ströbele!

Ich möchte mich erst einmal bei Ihnen bedanken für Ihre geleistete Arbeit im Parlament.
Doch ich habe mit der Zusammensetzung des Parlaments doch so einige Probleme (Wahlgesetz).
Die Mitglieder aller Parlamente nennen sich Volksvertreter, aber sind sie es auch? Ich finde fast alle Mitglieder sind Vertreter von Parteien. Die Wähler haben doch keine Möglichkeit bei den Wahlen auf Spitzenpolitiker irendwelchen Einfluß zu nehmen, Es ist nicht möglich Spitzenkanditaten einzelner Parteien abzuwählen oder so zu wählen das sie nicht in die Parlamente kommen.
Sind Sie nicht auch der Meinung das das Wahlsystem geändert werden muss, Damit das Volk mehr Einfluss auf die Kanditaten und damit auf die Zusammensetzung der Parlamente nehmen kann und die Abgeordneten wählen kann, welche das Volk auch möchte, also solche Vertreter, welche das Volk wirklich vertreten.
Warum gibt es immer noch keine Volksabstimmungen, welche ja im Paragraf 20 des Grundgesetzes vor gesehen sind?
Hätte es zum Beispiel Volksabstimmungen zu S 21 und den Atomausstieg gegeben, dann wären die Vorgaben vollkommen geklärt, Änderungen hätten dann wieder die Zustimmung des Volkes benötigt. Da es keine Volksabstimmungen gibt Die Abgeordneten nicht direkt durch das Volk gewählt worden sind, sehe ich das heutige System als Diktatur an, DeM Volk wird alles vorgeschrieben und kann sich dagegen kaum währen. Ich hätte von Ihnen gern eine Antwort, damit die BRD eine wirkliche Demokratie werden kann und nicht eine Parteiendikatur bleibt.

Vielen Dank

Ein frohes fest und einen Guten Rutsch wünscht Ihnen

Frank Neumann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Neumann.

Ihre Auffassung teile ich, daß die Möglichkeiten der Bevölkerung verbessert werden sollten, auf die Auswahl der Abgeordneten Einfluß zu nehmen. Deshalb setze ich mich dafür ein, das Wahlrecht dahingehend zu ändern, daß einzelnen Wählerinnen und Wähler bei der Wahl kumulieren und panaschieren können, d.h. unter anderem durch Häufung von Stimmen, auf den Wahllisten, die von den Parteien zur Wahl vorgeschlagenen werden, Änderungen vorzunehmen. Es gibt Bundesländer, in denen so etwas schon heute praktiziert wird.
Allerdings halte ich das geltende Wahlrecht in Deutschland für besser, als das der Länder mit reinem Mehrheitswahlrecht England und USA), in denen also alle Volksvertreter direkt gewählt werden. Dies aus mehreren Gründen. Der wichtigste ist, daß dieses Wahlrecht zu einer Mehrheit der Abgordneten einer Partei führen kann, obgleich diese Partei gar nicht die meisten Stimmen bei der Wahl erzielt hat, so wie es in den USA schon vorgekommen ist.

Ebenso bin ich mich schon lange für die Einführung von Volksentscheiden auch auf Bundesebene. Die Grünen hatten in den letzten Jahren in jeder Legislaturperiode dazu ein fertiges Gesetz vorgelegt, das jedes Mal am Widerstand der Union gescheitert ist. Unter Rot/Grün hatten wir die SPD für einen solchen Gesetzentwurf gewonnen und auch die FDP und die Linke waren grundsätzlich für eine solche Möglichkeit der besseren Bürgerbeteiligung. Aber die Union verhinderte beharrlich die notwendige verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele