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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Werner C. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Werner C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,
die aktuelle Debatte um wikileaks verwundert mich sehr.
Die Bundesrepublik hat im wiederholten Falle für widerrechtlich erworbene Daten bezahlt.
Müsste nicht die Bundesrepublik auch im Falle wikileaks erfreut sein, dass weitere Straftaten, die ich für deutlich schwerwiegender halte als Steuerhinterziehung, ans Tageslicht kommen, ohne dass sie wikileaks auch nur einen Cent zukommen lassen muss?

Werden die Straftaten, die wikileaks aufdeckt eigentlich von irgend einem Staatsanwalt verfolgt oder muss auch hier das Volk selbst aktiv werden?

Mit freundlichem Gruß

Werner Copray

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Copray.

Sie haben insofern recht, daß sonst die Strafverfolgungsbehörden und das Finanzamt auch bemakelte Informationen gerne nutzt, um Straftaten zu verfolgen und Steuern einzutreiben.
Sogenannte wistleblower wurden schon dafür geehrt worden und haben Orden dafür bekommen, daß sie über Bestechung und Korruption in Firmen oder Behörden auch über die Medien informiert haben.

So halte ich die Veröffentlichung von Dokumenten, aus denen sich ergibt, daß etwa Herrscher arabischer Staaten ihr Volk und die Weltöffentlichkeit über ihre kriegerischen Absichten gegen den Iran ständig belügen oder daß der Ex-Vizepräsident von Afghanistan mit 52 Millionen Dollar in bar dubioser Herkunft (aus Drogengeschäften oder Hilfsgeldern ?) zum Besuch eines arabischen Staates gereist war, für wichtig und notwendig.
Die Veröffentlichung von Dokumenten zu Politikern sind weniger wichtig, aber sog. relative Personen der Zeitgeschichte,die in der Öffenlichkeit stehen, müssen sich das wohl gefallen lassen.
Die Veröffentlichungsgrenze sehe ich dort, wo aus der ganz persönliche Privatspäre von Privatpersonen berichtet würde oder wo Personen erheblich gefährdet werden.
Über diese Grenze müssen Medien wie wikileaks oder Spiegel selbst entscheiden.

Einen ausreichenden Tatverdacht der Gehung konkreter Straftaten haben deutsche Ermittlungsbehörden den Veröffentlichungen wohl bisher nicht entnommen. Auch in Ihrer Frage waren solche nicht gennant.

Mit freundlichem Gruß

Ströbele