Portrait von Hans-Christian Ströbele
Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Christian Ströbele zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Micha B. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Micha B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

mit Schrecken hab ich heute von einem Urteil des Bundessozialgericht gehört, das folgendes besagt.
(10.11.2010) Am gestrigen Tag, dem 9. November 2010, hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kein wichtiger Grund i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 2 SGB II, ist um einer Meldeaufforderung des SGB II-Leistungsträgers nicht nachzukommen. ALG II-Bezieher müssen lt. diesem Urteil auch dann einer Meldeaufforderung des SGB II-Leistungsträgers nachkommen, wenn ihnen von ärztlicher Seite eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde - es sei denn, es liegen darüber hinaus weitere Gründe vor, die eine Nichtmeldung rechtfertigen. Welche das sein können, ließ das BSG jedoch offen. Mit diesem Urteil ignoriert das BSG klar erkennbar die aktuellen gesetzlichen Festlegungen und auch den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers. Quelle ganzer Artikel http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-au-kein-wichtiger-grund-fuer-nichtmeldung-865.php
Meine Frage: Sind Sie der Meinung das dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist z. B. jeder ist vor dem Gesetz gleich, oder ist ein HartzIV Empfänger grundsätzlich rechtlos?, was ist mit den Leuten die mit dem Kranken Zusammentreffen zum Beispiel den Sachbearbeitern anderen Arbeitslosen deren Gesundheit wohl möglich gefährdet wird, was ist und wer übernimmt die Verantwortung wenn dem Kranken etwas auf dem Weg zum Meldetermin passiert, ist das im Sinne Ihrer Partei gewesen als sie den HartzIV Gesetzen zustimmten. Ist von irgendeiner Organisation wie z. B. den Grünen oder den Gewerkschaften eine Verfassungsklage gegen dieses Urteil geplant. Herr Ströbele ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.....

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bortolon.

Zunächst danke für den Hinweis.

Ich kenne das Urteil des Bundessozialgerichts nicht. Ich vermute, daß das Gericht eine einfache Krankschreibung nicht genügen läßt, sondern nur solche Erkrankungen, die einen Besuch im Jobcenter wegen Gefährdung der Gesundheit anderer Menschen (Ansteckungsgefahr) oder des Kranken nicht zuläßt. Aber ich werde mich kundig machen. Erst dann kann ich beurteilen, ob die Auffassung des Sozialgerichts gegen das Grundgesetz verstößt. In der Tat wäre ein Urteil mit den von Ihnen aufgezeigten Konsequenzen unerträglich. Selbstverständlich dürfen Hatz-IV-Empfänger nicht grundsätzlich rechtlos sein. Die Grundrechte stehen allen Menschen zu. Deshalb könnten die Betroffenen auch Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

Die Grünen oder die Gewerkschaften haben diese Möglichkeit nicht, weil sie nicht in ihren Rechten verletzt sind. Sie könnten lediglich ein solche Verfassungsbeschwerde unterstützen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele