Frage an Hans-Christian Ströbele von Alexander O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
auch Sie erhalten sicherlich von der Bundesverwaltung Steuermittel für den Betrieb Ihres Abgeordnetenbüros und Ihrer Abgeordnetentätigkeit.
Aus meiner Sicht setzen Sie diese Mittel auch für Vorbereitung, Unterstützung, Teilnahme an Demonstrationen ein.
Dies ist für mich umso weniger verständlich, wenn Sie außerparlamentarisch versuchen, parlamentarisch gemachte Beschlüsse (bei denen Sie in der Minderheit waren) umzukehren. Ich denke hier z.B. an Stuttgart21, Castortransporte (Ihr Trittin war in der Vergangengheit gegen Protest ;-)), etc.
Es darf nicht der, der am lautesten schreit Recht bekommen, sondern es muss die demokratisch legitimierte Mehrheit sein. Da Sie und Ihre Partei aber lieber "schreien", müssen Sie und Ihre Partei sich den Vorwurf gefallen lassen, als Opportunisten zu agieren.
Wie sehen Sie das?
Sehr geehrter Herr Opfolter.
Mittel der Deutschen Bundestages für den Betrieb des Abgeordnetenbüros nutze ich nicht für die Vorbereitung, Unterstützung oder Teilnahme an Demonstrationen. Notwendige Reisekosten trage ich selbst und ebenso die Kosten für Verpflegung oder gegebenenfalls auch Übernachtung. Auch die Trillerpfeife habe ich selbst bezahlt. Sonst tätige ich keine Ausgaben in diesem Zusammanhang.
Ich schreie nicht bei Demonstrationen.
Parlamentarische Entscheidungen haben in der Parlamentarischen Demokratie ihr Gewicht, aber sie sind nicht die einzige Möglichkeit den Willen der Bevölkerung zu bilden und umzusetzen. Auch einmal ordnungsgemäß zustandekommene Parlamentsentscheidungen können falsch sein oder werden und sind deshalb korrekturbedürftig. Dies gilt besonders, wenn neue Fakten bekannt werden oder die getroffenen Entscheidungen nicht mehr in die Zeit passen. Deshalb befaßt sich auch der Bundestag ständig mit Änderungen von einmal getroffenen Entscheidungen und Gesetzen.
Politische Willensbildung findet in der Demokratie auch auf der Straße und den Plätzen statt.
Deshalb räumt das Grundgesetz dem Grundrecht, sich ohne Anmeldung und Erlaubnis friedlich zu versammeln und dem auf Kungabe der Meinung hohen Wert ein.
Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach polizeiliche Maßnahmen gegen Versammlungen und Demonstrationen für verfassungswidrig erklärt und betont das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei konstitutiv also grundlegend wichtig für die Demokratie.
Deshalb ist es legitim und von der Verfassung ausdrücklich vorgesehen, durch Demonstrationen auf Straßen und Plätzen Entscheidungen des Parlaments zu kritisieren und deren Änderung zu verlangen.
Und die Parteien sind berufen, auch an dieser Art der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken.Das ergibt sich aus Artikel 21 des Grundgesetzes.
Umgesetzt werden kann der Wille der Bevölkerung dann durch das Parlament oder durch Volksentscheide.
Dafür setzen wir uns ein, in Stuttgart, wo neue Fakten für eine Umkehr und Änderung der Parlamentsentscheidung sprechen, und in Gorleben, wo alle Fakten dafür sprechen, den Ausstiegsbeschluß von Rot/Grün von 1999 nicht anzutasten.
Nach Umfragen haben wir den Willen der Mehrheit der Bevölkerung zu beiden Entscheidungen auf unserer Seite.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele