Frage an Hans-Christian Ströbele von Hans K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
Ich bin 1951 in der ehemaligen DDR geboren, gilt für mich das Reichs- Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913?
H.Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
Leider mußte ich feststellen, daß Ihre Frage aus dem letzten Jahr bisher nicht beantwortet wurde, sondern bei mir verloren gegangen ist. Deshalb kommt jetzt erst meine Antwort:
Ja, für Sie gilt das 1999 in ´Staatsangehörigkeitsgesetz´ umbenannte Gesetz vom 22.7.1913 in je aktueller Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 8.12.2010). Als in Deutschland ( egal ob in der BRD oder der DDR) geborenes Kind deutscher Staatsbürger haben sie mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erworben.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf
Das ergibt sich aus § 4 Absatz 1 Satz 1 StSG.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele